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Im April 2023 verzeichnete der Kanton Graubünden 1'314 Arbeitslose, was einer Arbeitslosenquote von 1.2 % entspricht. Gegenüber dem Vormonat mit 1'019 Arbeitslosen ist die Arbeitslosenzahl leicht gestiegen. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf das Ende der Wintersaison zurückzuführen. Zusätzlich wurden 787 nichtarbeitslose Stellensuchende registriert. Zu den nichtarbeitslosen Stellensuchenden gehören Personen, welche an Weiterbildungs- und Beschäftigungsmassnahmen teilnehmen oder Zwischenverdienstarbeit leisten sowie jene, welche lediglich die Vermittlungsdienstleistungen der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) in Anspruch nehmen. Zählt man die Zahl der Arbeitslosen und der nichtarbeitslosen Stellensuchenden zusammen, ergibt sich die Zahl der Stellensuchenden. Im April 2023 wurden 2'101 Stellensuchende registriert. Gegenüber dem Vormonat mit 2'007 Stellensuchenden ist diese Zahl leicht angestiegen.

Von den 1'314 Arbeitslosen waren 599 Frauen und 715 Männer. Die höchsten Arbeitslosenzahlen verzeichneten das Gastgewerbe (587), das Baugewerbe (100), der Verkehr und Transport (88), der Detailhandel (76), das Gesundheits- und Sozialwesen (73) sowie freiberufliche, technische und wissenschaftliche Dienstleistungen (43). Im April 2023 wurden 39 Langzeitarbeitslose gezählt. Gegenüber dem Vormonat mit 41 Langzeitarbeitslosen hat sich diese Zahl kaum verändert.

Gesamtschweizerisch ist die Zahl der Arbeitslosen von 92'755 auf 90'534 leicht gesunken. Die schweizerische Arbeitslosenquote beträgt 2.0 %. Zusätzlich wurden gesamtschweizerisch 65'502 nichtarbeitslose Stellensuchende registriert.

Kurzarbeit in Graubünden

Im Monat April 2023 wurde an 13 Betriebe Kurzarbeitsentschädigung ausgerichtet. Gegenüber dem Vormonat mit 117 Betrieben ist die Anzahl gesunken. Aufgrund einer Systemumstellung ist diese Reduktion nicht repräsentativ. Zahlungen der zweiten Aprilhälfte werden anfangs Mai zeitnah nachgeholt. Diese Auszahlungen betreffen nur zu einem sehr geringen Teil Betriebe, welche aktuell Kurzarbeitsentschädigung abrechnen. Vielmehr handelt es sich dabei um Anträge auf Nachzahlungen für Kurzarbeitsentschädigung auf Lohnanteile für Ferien- und Feiertagsansprüche für die Jahre 2020 und 2021. Im Übrigen lässt diese Zahl keinen exakten Rückschluss auf die effektiv kurzarbeitenden Unternehmen zu, da diese ab der jeweiligen Abrechnungsperiode drei Monate Zeit haben, ihren Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung bei verschiedenen Arbeitslosenkassen geltend zu machen.