Arbeitslosigkeit August 2025
Im August 2025 verzeichnete der Kanton Graubünden 1'139 Arbeitslose, was einer Arbeitslosenquote von 1.0% entspricht. Gegenüber dem Vormonat mit 1'156 Arbeitslosen verhält sich die Arbeitslosenzahl weitestgehend konstant. Zusätzlich wurden 835 nichtarbeitslose Stellensuchende registriert. Zu den nichtarbeitslosen Stellensuchenden gehören Personen, welche an Weiterbildungs- und Beschäftigungsmassnahmen teilnehmen oder Zwischenverdienstarbeit leisten sowie jene, welche lediglich die Vermittlungsdienstleistungen der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) in Anspruch nehmen. Zählt man die Zahl der Arbeitslosen und der nichtarbeitslosen Stellensuchenden zusammen, ergibt sich die Zahl der Stellensuchenden. Im August 2025 wurden 1'974 Stellensuchende registriert. Gegenüber dem Vormonat mit 2'023 Stellensuchenden ist diese Zahl minim gesunken. Die tiefe Arbeitslosigkeit ist einerseits wirtschaftlich und andererseits saisonal bedingt. Aufgrund der guten Beschäftigungslage im Tourismus und im Baugewerbe verzeichnet der Kanton Graubünden seit Jahren im Juli und August die tiefsten Arbeitslosenzahlen.
Von den 1'139 Arbeitslosen waren 473 Frauen und 666 Männer. Die höchsten Arbeitslosenzahlen verzeichneten das Gastgewerbe (203), das Gesundheits- und Sozialwesen (108), der Detailhandel (98) sowie das Baugewerbe (69). Im August 2025 wurden 78 Langzeitarbeitslose gezählt. Gegenüber dem Vormonat mit 73 Langzeitarbeitslosen ist diese Zahl leicht angestiegen.
Gesamtschweizerisch ist die Zahl der Arbeitslosen von 129'154 auf 132'105 leicht gestiegen. Die schweizerische Arbeitslosenquote beträgt 2.8%. Zusätzlich wurden gesamtschweizerisch 76'985 nichtarbeitslose Stellensuchende registriert.
Kurzarbeit in Graubünden
Ende August 2025 verfügten insgesamt 5 Betriebe über eine laufende Bewilligung, um Kurzarbeitsentschädigung abrechnen zu können. Maximal könnten 74 Arbeitnehmende betroffen sein. Gegenüber dem Vormonat mit 6 Betrieben und 117 möglicherweise betroffenen Mitarbeitenden sind beide Zahlen leicht gesunken. Diese Angaben lassen keinen exakten Rückschluss auf die effektiv kurzarbeitenden Unternehmen zu, da diese ab der jeweiligen Abrechnungsperiode drei Monate Zeit haben, ihren Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung bei verschiedenen Arbeitslosenkassen geltend zu machen. Bisher beruft sich ein weiterer Betrieb (max. 26 betroffene Mitarbeitende in der Produktion) im Rahmen seiner Voranmeldung ab 1. September 2025 auf drohende Arbeitsausfälle im Zusammenhang mit den US Zöllen.