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Im Dezember 2022 verzeichnete der Kanton Graubünden 1'160 Arbeitslose, was einer Arbeitslosenquote von 1.1% entspricht. Gegenüber dem Vormonat mit 1'252 Arbeitslosen ist die Arbeitslosenzahl leicht gesunken. Zusätzlich wurden 897 nichtarbeitslose Stellensuchende registriert. Zu den nichtarbeitslosen Stellensuchenden gehören Personen, welche an Weiterbildungs- und Beschäftigungsmassnahmen teilnehmen oder Zwischenverdienstarbeit leisten sowie jene, welche lediglich die Vermittlungsdienstleistungen der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) in Anspruch nehmen. Zählt man die Zahl der Arbeitslosen und der nichtarbeitslosen Stellensuchenden zusammen, ergibt sich die Zahl der Stellensuchenden. Im Dezember 2022 wurden 2'057 Stellensuchende registriert. Gegenüber dem Vormonat mit 2'106 Stellensuchenden ist diese Zahl minim gesunken. Diese geringfügigen Veränderungen der Arbeitslosigkeit sind saisonal bedingt und auf das Ende der Bausaison sowie den Beginn der Wintersaison im Tourismus zurückzuführen.

Von den 1'160 Arbeitslosen waren 293 Frauen und 867 Männer. Die höchsten Arbeitslosenzahlen verzeichneten das Baugewerbe (439), das Gastgewerbe (137), der Detailhandel (61), sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen (60) sowie das Gesundheits- und Sozialwesen (58). Im Dezember 2022 wurden 44 Langzeitarbeitslose gezählt. Gegenüber dem Vormonat mit 62 Langzeitarbeitslosen ist diese Zahl gesunken.

Gesamtschweizerisch ist die Zahl der Arbeitslosen von 91'327 auf 96'941 gestiegen. Die schweizerische Arbeitslosenquote beträgt 2.1%. Zusätzlich wurden gesamtschweizerisch 70'963 nichtarbeitslose Stellensuchende registriert.

Kurzarbeit in Graubünden

Im Monat Dezember 2022 wurde an 62 Betriebe Kurzarbeitsentschädigung ausgerichtet. Gegenüber dem Vormonat mit 123 Betrieben hat sich die Anzahl halbiert. Diese Auszahlungen betreffen nur zu einem sehr geringen Teil Betriebe, welche aktuell Kurzarbeitsentschädigung abrechnen. Vielmehr handelt es sich dabei um Anträge auf Nachzahlungen für Kurzarbeitsentschädigung auf Lohnanteile für Ferien- und Feiertagsansprüche für die Jahre 2020 und 2021. Diese Zahl lässt keinen exakten Rückschluss auf die effektiv kurzarbeitenden Unternehmen zu, da diese ab der jeweiligen Abrechnungsperiode drei Monate Zeit haben, ihren Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung bei verschiedenen Arbeitslosenkassen geltend zu machen.