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Arbeitslosigkeit im Kanton Graubünden, Juni 2026

Im Juni 2026 verzeichnete der Kanton Graubünden 1'249 Arbeitslose, was einer Arbeitslosenquote von 1.1 % entspricht. Gegenüber dem Vormonat mit 1'531 Arbeitslosen ist die Arbeitslosenzahl gesunken. Zusätzlich wurden 931 nichtarbeitslose Stellensuchende registriert. Zu den nichtarbeitslosen Stellensuchenden gehören Personen, welche an Weiterbildungs- und Beschäftigungsmassnahmen teilnehmen oder Zwischenverdienstarbeit leisten sowie jene, welche lediglich die Vermittlungsdienstleistungen der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) in Anspruch nehmen. Zählt man die Zahl der Arbeitslosen und der nichtarbeitslosen Stellensuchenden zusammen, ergibt sich die Zahl der Stellensuchenden. Im Juni 2026 wurden 2'180 Stellensuchende registriert. Gegenüber dem Vormonat mit 2'427 Stellensuchenden ist auch diese Zahl gesunken.

Von den 1'249 Arbeitslosen waren 532 Frauen und 718 Männer. Die höchsten Arbeitslosenzahlen verzeichneten das Gastgewerbe (245), der Detailhandel (114), das Gesundheits- und Sozialwesen (112), das Baugewerbe (100) sowie der Verkehr und Transport (66). Im Juni 2026 wurden 74 Langzeitarbeitslose gezählt. Gegenüber dem Vormonat mit ebenfalls 74 Langzeitarbeitslosen hat sich diese Zahl nicht verändert.

Gesamtschweizerisch ist die Zahl der Arbeitslosen von 140‘275 auf 137‘751 gesunken. Die schweizerische Arbeitslosenquote beträgt 2.9 %. Zusätzlich wurden gesamtschweizerisch 88'040 nichtarbeitslose Stellensuchende registriert.

Kurzarbeit in Graubünden


Ende Juni 2026 verfügten insgesamt 4 Betriebe über eine laufende Bewilligung, um Kurzarbeitsentschädigung abrechnen zu können. Maximal könnten 61 Arbeitnehmende betroffen sein. Gegenüber dem Vormonat mit 4 Betrieben und 94 möglicherweise betroffenen Mitarbeitenden ist die Anzahl der betroffenen Betriebe gleich geblieben und die Anzahl der betroffenen Arbeitnehmenden gesunken. Diese Angaben lassen keinen exakten Rückschluss auf die effektiv kurzarbeitenden Unternehmen zu, da diese ab der jeweiligen Abrechnungsperiode drei Monate Zeit haben, ihren Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung bei verschiedenen Arbeitslosenkassen geltend zu machen