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Im Oktober 2025 verzeichnete der Kanton Graubünden 1‘563 Arbeitslose, was einer Arbeitslosenquote von 1.4% entspricht. Gegenüber dem Vormonat mit 1‘278 Arbeitslosen ist die Arbeitslosenzahl gestiegen. Zusätzlich wurden 997 nichtarbeitslose Stellensuchende registriert. Zu den nichtarbeitslosen Stellensuchenden gehören Personen, welche an Weiterbildungs- und Beschäftigungsmassnahmen teilnehmen oder Zwischenverdienstarbeit leisten sowie jene, welche lediglich die Vermittlungsdienstleistungen der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) in Anspruch nehmen. Zählt man die Zahl der Arbeitslosen und der nichtarbeitslosen Stellensuchenden zusammen, ergibt sich die Zahl der Stellensuchenden. Im Oktober 2025 wurden 2‘560 Stellensuchende registriert. Gegenüber dem Vormonat mit 2‘193 Stellensuchenden ist diese Zahl ebenfalls gestiegen. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit ist saisonal bedingt und auf die zu Ende gehende Sommer-/Herbstsaison im Tourismus zurückzuführen.

Von den 1‘563 Arbeitslosen waren 698 Frauen und 865 Männer. Die höchsten Arbeitslosenzahlen verzeichneten das Gastgewerbe (488), das Gesundheits- und Sozialwesen (128), der Detailhandel (112) sowie das Baugewerbe (99). Im Oktober 2025 wurden 81 Langzeitarbeitslose gezählt. Gegenüber dem Vormonat mit ebenfalls 81 Langzeitarbeitslosen ist diese Zahl unverändert.

Gesamtschweizerisch ist die Zahl der Arbeitslosen von 133‘233 auf 135‘212 gestiegen. Die schweizerische Arbeitslosenquote beträgt 2.9 %. Zusätzlich wurden gesamtschweizerisch 84‘484 nichtarbeitslose Stellensuchende registriert.

Kurzarbeit in Graubünden

Ende Oktober 2025 verfügten insgesamt 4 Betriebe über eine laufende Bewilligung, um Kurzarbeitsentschädigung abrechnen zu können. Maximal könnten 72 Arbeitnehmende betroffen sein. Gegenüber dem Vormonat mit ebenfalls 4 Betrieben und 65 möglicherweise betroffenen Mitarbeitenden ist die Anzahl der betroffenen Betriebe konstant und die Anzahl der betroffenen Arbeitnehmenden leicht angestiegen. Diese Angaben lassen keinen exakten Rückschluss auf die effektiv kurzarbeitenden Unternehmen zu, da diese ab der jeweiligen Abrechnungsperiode drei Monate Zeit haben, ihren Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung bei verschiedenen Arbeitslosenkassen geltend zu machen. Einer der aufgeführten Betriebe mit max. 26 betroffenen Mitarbeitenden in der Produktion beruft sich auf drohende Arbeitsausfälle im Zusammenhang mit den US-Zöllen.