Navigation

Inhaltsbereich

Im Dezember 2020 verzeichnete der Kanton Graubünden 2'161 Arbeitslose, was einer Arbeitslosenquote von 1.9% entspricht. Gegenüber dem Vormonat mit 2'286 Arbeitslosen ist die Arbeitslosenzahl leicht gesunken. Zusätzlich wurden 1‘350 nichtarbeitslose Stellensuchende registriert. Zu den nichtarbeitslosen Stellensuchenden gehören Personen, welche an Weiterbildungs- und Beschäftigungsmassnahmen teilnehmen oder Zwischenverdienstarbeit leisten sowie jene, welche lediglich die Vermittlungsdienstleistungen der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) in Anspruch nehmen. Zählt man die Zahl der Arbeitslosen und der nichtarbeitslosen Stellensuchenden zusammen, ergibt sich die Zahl der Stellensuchenden. Im Dezember 2020 wurden 3'511 Stellensuchende registriert. Gegenüber dem Vormonat mit 3'520 Stellensuchenden ist diese Zahl so gut wie gleich geblieben. Diese geringfügigen Veränderungen der Arbeitslosigkeit sind saisonal bedingt und auf das Ende der Bausaison sowie den Beginn der Wintersaison im Tourismus zurückzuführen.

Von den 2'161 Arbeitslosen waren 620 Frauen und 1'541 Männer. Die höchsten Arbeitslosenzahlen verzeichneten das Baugewerbe (753), das Gastgewerbe (384), der Detailhandel (123), das Gesundheits- und Sozialwesen (104) sowie sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen (92). Im Dezember 2020 wurden 130 Langzeitarbeitslose gezählt. Gegenüber dem Vormonat mit 113 Langzeitarbeitslosen ist diese Zahl gestiegen.

Gesamtschweizerisch ist die Zahl der Arbeitslosen von 153'270 auf 163'545 gestiegen. Die schweizerische Arbeitslosenquote beträgt 3.5%. Zusätzlich wurden gesamtschweizerisch 96'773 nichtarbeitslose Stellensuchende registriert.

Kurzarbeit in Graubünden


Im Monat Dezember 2020 wurde an 643 Betriebe Kurzarbeitsentschädigung ausgerichtet. Gegenüber dem Vormonat mit 490 Betrieben ist die Anzahl gestiegen. Diese Zahl lässt keinen exakten Rückschluss auf die effektiv kurzarbeitenden Unternehmen zu, da diese ab der jeweiligen Abrechnungsperiode gerechnet drei Monate Zeit haben, ihren Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung bei verschiedenen Arbeitslosenkassen geltend zu machen. Der Anstieg der Betriebe in Kurzarbeit lässt sich auf die behördlichen Massnahmen von Kanton und Bund (insbesondere auf die Schliessung der Restaurationsbetriebe und von Betrieben der Unterhaltung und Freizeit) ab Anfang Dezember 2020 zurückführen.