Arbeitslosigkeit - September 2025
Arbeitslosigkeit im Kanton Graubünden, September 2025
Im September 2025 verzeichnete der Kanton Graubünden 1‘278 Arbeitslose, was einer Arbeitslosenquote von 1.2% entspricht. Gegenüber dem Vormonat mit 1‘139 Arbeitslosen ist die Arbeitslosenzahl gestiegen. Zusätzlich wurden 915 nichtarbeitslose Stellensuchende registriert. Zu den nichtarbeitslosen Stellensuchenden gehören Personen, welche an Weiterbildungs- und Beschäftigungsmassnahmen teilnehmen oder Zwischenverdienstarbeit leisten sowie jene, welche lediglich die Vermittlungsdienstleistungen der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) in Anspruch nehmen. Zählt man die Zahl der Arbeitslosen und der nichtarbeitslosen Stellensuchenden zusammen, ergibt sich die Zahl der Stellensuchenden. Im September 2025 wurden 2‘193 Stellensuchende registriert. Gegenüber dem Vormonat mit 1'974 Stellensuchenden ist diese Zahl ebenfalls gestiegen. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit ist saisonal bedingt und auf die zu Ende gehende Sommer-/Herbstsaison im Tourismus zurückzuführen.
Von den 1‘278 Arbeitslosen waren 528 Frauen und 750 Männer. Die höchsten Arbeitslosenzahlen verzeichneten das Gastgewerbe (256), das Gesundheits- und Sozialwesen (76), der Detailhandel (105) sowie das Baugewerbe (90). Im September 2025 wurden 81 Langzeitarbeitslose gezählt. Gegenüber dem Vormonat mit 78 Langzeitarbeitslosen ist diese Zahl fast unverändert.
Gesamtschweizerisch ist die Zahl der Arbeitslosen minim von 132‘105 auf 133‘233 gestiegen. Die schweizerische Arbeitslosenquote beträgt 2.8%. Zusätzlich wurden gesamtschweizerisch 80‘517 nichtarbeitslose Stellensuchende registriert.
Kurzarbeit
Ende September 2025 verfügten insgesamt 4 Betriebe über eine laufende Bewilligung, um Kurzarbeitsentschädigung abrechnen zu können. Maximal könnten 65 Arbeitnehmende betroffen sein. Gegenüber dem Vormonat mit 5 Betrieben und 74 möglicherweise betroffenen Mitarbeitenden ist die Anzahl der betroffenen Betriebe konstant und auch die Anzahl der betroffenen Arbeitnehmenden hat sich kaum verändert. Diese Angaben lassen keinen exakten Rückschluss auf die effektiv kurzarbeitenden Unternehmen zu, da diese ab der jeweiligen Abrechnungsperiode drei Monate Zeit haben, ihren Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung bei verschiedenen Arbeitslosenkassen geltend zu machen. Einer der aufgeführten Betriebe mit max. 26 betroffenen Mitarbeitenden in der Produktion beruft sich auf drohende Arbeitsausfälle im Zusammenhang mit den US-Zöllen