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Sonderausschreibung für Finanzhilfen des BAK zum Schutz des gefährdeten kulturellen Erbes der Ukraine

Das kulturelle Erbe der Ukraine ist durch den russischen Militärangriff besonders stark von Zerstörung, Plünderung und illegalem Transfer bedroht. Das Bundesamt für Kultur (BAK) setzt sich aktiv für den Schutz der gefährdeten mobilen Kulturgüter der Ukraine ein und stellt dafür Finanzhilfen zu Verfügung.

Das BAK kann insbesondere Projekte unterstützen, die den Erhalt des mobilen kulturellen Erbes der Ukraine zum Ziel haben (z.B. Projekte zur Erstellung von Inventaren und Verzeichnissen von gefährdeten Kulturgütern, Transport von Schutzmaterial für Museen). Die Finanzhilfen werden auf der Grundlage des Kulturgütertransfergesetzes geleistet (Art. 14 KGTG, SR 444.1).

Bei Interesse können Gesuche bei der Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer beim BAK eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie im auf der Webseite www.bak.admin.ch.

 

August 2022