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Stützmauern sind ein stark prägendes Element, welche erstmalig in grossem Stil beim Bau der Kunststrassen anfangs des 19. Jahrhunderts angewendet wurden. Sie erlaubten den Bau auch in schwierigem Gelände und wurden zumeist in Trockenbauweise erstellt. Heute wird diese Art von Mauern mehrheitlich als schön sowie als Bereicherung der Landschaft empfunden. Das Bundesgesetz über Natur- und Heimatschutz und das kantonale Natur- und Heimatschutzgesetz verpflichten den Kanton, bei der Erfüllung seiner Aufgaben dafür zu sorgen, dass das heimatliche Landschafts- und Ortsbild geschont und, wo das allgemeine Interesse an diesen überwiegt, ungeschmälert erhalten wird.

Weitere Informationen im aktuellen TBA-Info.