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Die Bündner Regierung erachtet eine Umsetzung der Gebietsreform und eine Einteilung des Kantons in Regionen nicht mehr auf 2015 hin als möglich. An ihrer jüngsten Sitzung hat die Regierung zudem Kenntnis genommen von einem Bericht zum Vollzug der Ergänzungsleistungen im vergangenen Jahr. 

Umsetzung der Gebietsreform verzögert sich um ein Jahr
Die Gebietsreform im Kanton Graubünden kann nicht wie ursprünglich vorgesehen per 1. Januar 2015 umgesetzt werden. Unabhängig davon, ob das gegen das Mantelgesetz der Gebietsreform ergriffene Referendum zustande kommt, ist die Zeit nach Ablauf der Referendumsfrist am 6. August 2014 für eine Umsetzung auf 2015 hin zu knapp bemessen. Die Umsetzung der Gebietsreform dürfte sich voraussichtlich um ein Jahr, das heisst auf 2016, verschieben. Somit können sich die Kreise und Regionalverbände frühestens auf diesen Zeitpunkt auflösen. Die entsprechenden Behörden und Organe haben weiterhin sicherzustellen, dass die bei ihnen angesiedelten Aufgaben ordnungsgemäss erfüllt werden. Die neuen elf Regionen können erst bestehen, wenn die entsprechenden rechtlichen Grundlagen in Kraft treten (zeitgleiche Inkraftsetzung der Teilrevision der Kantonsverfassung mit den ausführenden Bestimmungen der Gebietsreform). 

Erneut mehr Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen
Die Zahl der Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) im Kanton ist im vergangenen Jahr weiter angestiegen (plus 3,4 Prozent). Die Regierung hat von einem Bericht zum Vollzug der Ergänzungsleistungen im Jahr 2013 Kenntnis genommen. In den vergangenen fünf Jahren ist die Anzahl der EL-Bezüger/innen im Kanton Graubünden um insgesamt 15 Prozent gewachsen. Die Zunahme in diesem Zeitraum ist zu drei Vierteln auf neue Ergänzungsleistungen zur AHV zurückzuführen.
Im Jahr 2013 weist die EL-Betriebsrechnung einen Nettoaufwand von rund 92,7 Millionen Franken aus. Somit stieg der EL-Nettoaufwand im Berichtsjahr lediglich um 0,3 Prozent. Dies trotz der erwähnten Zunahme der Bezugsberechtigten. Der Beitrag des Bundes an die EL betrug rund 23,8 Millionen Franken.
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die AHV- und IV-Renten mit dem sonstigen Einkommen und Vermögen der versicherten Person nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken. Auf Ergänzungsleistungen besteht ein rechtlicher Anspruch. Sie sind keine Fürsorgeleistungen oder Sozialhilfe. 

Geothermie-Studie im Churer Rheintal und im Vorderprättigau
Der Kanton Graubünden lässt das Potenzial von geothermischer Energieproduktion im Churer Rheintal sowie im Vorderprättigau abklären. Die Regierung hat einer Studie zugestimmt, welche Aufschluss über die Machbarkeit von geothermischen Strom- und/oder Wärmekraftwerken in dieser Region geben soll. Um entsprechende Auskünfte auch für den Raum Sargans bis Walenstadt zu erhalten, beteiligt sich der Kanton St. Gallen an der Studie. Das Projekt, welches ausschliesslich zu Studien- und Entwicklungszwecken der Nutzung von Erdwärme zur Energieproduktion dient, dauert bis Mai 2015. Die Projektleitung liegt beim Amt für Energie und Verkehr. 

Teilnahme am Interreg-Programm "Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein" 2014 bis 2020
Der Kanton Graubünden beteiligt sich auch in den Jahren 2014 bis 2020 am Interreg-Programm "Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein". Die Regierung hat das operationelle Programm der neuen Förderperiode zur Kenntnis genommen und eine Vereinbarung zur Verwaltungszusammenarbeit unter den Programmpartnern genehmigt. Mit Interreg fördert die Europäische Union die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. In der Schweiz werden die Programme im Rahmen der Neuen Regionalpolitik umgesetzt. Das Interreg-Programm "Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein" 2014 bis 2020 beinhaltet Massnahmen zur Förderung der Bildung, Forschung und Entwicklung sowie der regionalen Wettbewerbsfähigkeit. Ökologische Themenschwerpunkte sind die Förderung der Ressourceneffizienz und die Verringerung der Treibhausgasemissionen. Der Kanton Graubünden beteiligt sich an den Projekten mit einem jährlichen Beitrag von 60 000 Franken. 
 

Aus Gemeinden und Regionen 
  • Safiental: Der Gemeinde Safiental wird an den Neubau der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Carrera und der dazugehörenden Sammelleitungen ein Beitrag von höchstens 105 900 Franken zugesichert. 

Strassenprojekte 
  • Oberalpstrasse, Schluein: Das Auflageprojekt für die Korrektion der Oberalpstrasse, Schluein innerorts, Kilometer 18.50 bis 18.70, wird genehmigt. Die Strassenkorrektion beinhaltet eine leicht angepasste Linienführung, eine Verbreiterung der Strasse sowie ein talseitiger Gehweg. Die Schleuisertobelbrücke und die Unterführung "Haus Camenisch" werden ersetzt, und der Anschluss Sagogn wird neu gestaltet.
  • Rechtsrheinische Oberländerstrasse, Salez – Castrisch: Das Auflageprojekt für die Korrektion der Rechtsrheinischen Oberländerstrasse Salez – Castrisch wird genehmigt. Das Projekt sieht eine Verbreiterung der Strasse und eine bessere Linienführung vor. Die Strassenkorrektion befindet sich im Bereich einer bedeutenden Flugroute der "Grossen Hufeisennase", einer hochgradig gefährdeten Fledermausart. Bei der Projekterarbeitung wurde daher mit dem kantonalen Fledermausschutzbeauftragten ein für die Fledermauskolonie wichtiger und zu erhaltender Waldabstand festgelegt.
Im Weiteren hat die Regierung 3,44 Millionen Franken für Bauarbeiten auf folgenden Strassenabschnitten bewilligt:
- Ftanerstrasse: Baumeisterarbeiten Strassenkorrektion Pra da Punt – Saduas
- Samnaunerstrasse: Baumeisterarbeiten Neubau Tiefbauamt-Stützpunkt Samnaun 
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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