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Einreichefristen

Für die Einreichung der Steuererklärung gelten folgende Fristen:

  • 9 Monate nach Geschäftsabschluss für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften (Beschränkt- und unbeschränkt Steuerpflichtige).
  • 6 Monate nach Geschäftsabschluss für Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen.
  • 9 Monate nach Geschäftsabschluss für Personengesellschaften (Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sowie Einfache Gesellschaften) mit Sitz im Kanton Graubünden.

Die Einreichefrist ist jeweils auf der zugestellten Steuererklärung bzw. dem Begleitschreiben zur CD oder der Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung aufgedruckt.

Gesuche um Verlängerung der Frist müssen vor Ablauf der Frist schriftlich an revisorat@stv.gr.ch eingereicht werden. Fristverlängerungen zur Einreichung der Steuererklärung werden nur einmalig gewährt, wobei die Einreichefrist maximal um 3 Monate erstreckt wird. Die Gesuche werden nur beantwortet, wenn diesen nicht oder nur teilweise entsprochen werden kann. Zudem erfolgt bei Nichteinreichung der Steuererklärung lediglich eine Mahnung.

Auskünfte

Für Auskünfte betreffend die Steuererklärung wenden Sie sich bitte an die Kantonale Steuerverwaltung, Abteilung Revisorat. Die Kontaktadresse inkl. E-Mail finden Sie auf der rechten Seite in den Kontextinformationen.

Steuerbelastung auf dem Gewinn juristischer Personen vor und nach Steuern