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Abrechnungsperioden und -termine

  • Die Quellensteuer ist grundsätzlich quartalsweise – Ende März, Juni, September und Dezember – abzurechnen.
  • Davon ausgenommen sind alle Betriebe, die über das Elektronische Lohnmeldeverfahren Quellensteuer (ELM Quest) abrechnen. Diese Abrechnungen haben zwingend monatlich zu erfolgen.
  • Alle Arbeitgeber, die weniger als fünf Quellensteuerpflichtige beschäftigen, können halbjährlich abrechnen.
Die Abrechnung ist jeweils innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Abrechnungsperiode einzureichen.



Auskünfte

Für Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Kontakt in der Kontextinformation auf der rechten Seite.