Navigation

Inhaltsbereich

Regionale Richtplanung (RRIP)
 

Die regionale Richtplanung ist fester Bestandteil der Raumordnungspolitik Graubündens und widerspiegelt die Grösse, kulturelle Vielfalt und unterschiedliche Ausprägung der Kantonsteile.

Die Richtplanung Graubünden ist eine Verbundaufgabe zwischen dem Kanton und den Regionen. Einerseits wird der kantonale Richtplan durch die regionale Richtplanung konkretisiert und regionsspezifisch umgesetzt. Anderseits schaffen die regionalen Richtpläne wichtige Bausteine für den kantonalen Richtplan. Soweit eine Anpassung des regionalen Richtplans eine parallele Anpassung der Objekte im kantonalen Richtplan erfordert, erfolgt dies im koordinierten Verfahren.

Die regionalen Richtpläne werden mit der Genehmigung durch die Regierung für die Behörden im Kanton verbindlich.

Das Kantonsgebiet umfasst heute 11 Regionen. Diese haben mit der Gebietsreform per 1.1.2016 die früheren Regionalverbände abgelöst. Dadurch ergaben sich neue Regionsnamen und teilweise neue Gebietszuteilungen. Die bisherigen regionalen Richtpläne bleiben innerhalb der neuen Regionsperimeter in Kraft.

Karte Regionalverbände bis Dez. 2015/ Regionen ab 1.1.2016 PDF Karte