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Die Umsetzung der Gebietsreform beginnt mit der Schaffung der Regionen und einer Teilrevision der Kantonsverfassung. Inhalt der Vorlage ist die Festsetzung der sogenannten mittleren Ebene zwischen dem Kanton und den Gemeinden. In Abwägung von Aspekten einer optimalen Aufgabenerfüllung sowie von politischen Überlegungen schlägt die Regierung die Schaffung von zehn Regionen vor.
Eröffnung: 22.09.2011
Frist abgelaufen: 31.12.2011