- Gebietsreform: Teilrevision Kantonsverfassung (KV)
Die Umsetzung der Gebietsreform beginnt mit der Schaffung der Regionen und einer Teilrevision der Kantonsverfassung. Inhalt der Vorlage ist die Festsetzung der sogenannten mittleren Ebene zwischen dem Kanton und den Gemeinden. In Abwägung von Aspekten einer optimalen Aufgabenerfüllung sowie von politischen Überlegungen schlägt die Regierung die Schaffung von zehn Regionen vor.
Eröffnung: 22.09.2011
Frist abgelaufen: 31.12.2011
- Teilrevision des Steuergesetzes
Im Zentrum steht der Wechsel von der Nachlasssteuer zu einer Erbanfallsteuer. Dieser führt zu einer administrativen Vereinfachung für den Bürger. Auch sollen die gesetzlichen Grundlagen für die elektronische Einreichung der Steuererklärung sowie der elektronischen Rechnungstellung geschaffen werden. Ausserdem werden verschiedene Anpassungen an das Bundesrecht vorgenommen.
Eröffnung: 08.09.2011
Frist abgelaufen: 09.12.2011
- Gemeindereform: Teilprojekt Bürgergemeinden
Die Umsetzung der Gemeinde- und Gebietsreform beginnt mit dem Teilprojekt "Bürgergemeinden". Die Bündner Regierung hat dazu das Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Schwerpunkt der Vorlage ist der Verzicht auf den automatischen Zusammenschluss der Bürgergemeinden bei einem Zusammenschluss der politischen Gemeinden. Damit lässt sich ein heute bestehendes Hindernis bei Gemeindefusionen beseitigen, weil die Bürgergemeinden von einem Zusammenschluss der politischen Gemeinden nicht mehr unmittelbar betroffen sein werden.
Eröffnung: 25.05.2011
Frist abgelaufen: 31.08.2011
- Einführung des Harmonisierten Rechnungsmodells HRM2 für den Kanton Graubünden und dessen Gemeinden
Das HRM2 soll für den Kanton auf das Budget 2013 eingeführt werden. Auf diesen Zeitpunkt hin sollen auch die Grundlagen für die anschliessende flächendeckende Einführung bei den Gemeinden vorliegen. Dafür ist eine Totalrevision des kantonalen Gesetzes über den Finanzhaushalt- und die Finanzaufsicht erforderlich.
Eröffnung: 12.01.2011
Frist abgelaufen: 15.04.2011
- Finanzhaushaltsverordnung für die Gemeinden (FHVG)
Die Verordnung konkretisiert das Finanzhaushaltsgesetz und bildet die Basis für die Umsetzung des Harmonisierten Rechnungslegungsmodells 2 (HRM2) bei den Gemeinden. Das Ziel ist eine höhere Transparenz der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aller öffentlichen Gemeinwesen.
Eröffnung: 08.02.2012
Frist abgelaufen: 30.04.2012