Teilrevision der Kantonsverfassung und des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden betreffend Einführung Stimmrechtsalter 16
Die Regierung gibt den Entwurf für die Teilrevision der Kantonsverfassung und des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden frei. Damit soll das Stimmrechtsalter 16 eingeführt werden.
Der Grosse Rat hat die Regierung in der Junisession 2022 beauftragt, die erforderlichen Rechtsgrundlagen zu schaffen, um den im Kanton Graubünden wohnhaften Personen mit Schweizer Bürgerrecht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr in Kantons- und Gemeindeangelegenheiten das Stimm- und aktive Wahlrecht zu gewähren.
Mit der vorgeschlagenen Teilrevision der Kantonsverfassung soll dies ermöglicht werden. Gleichzeitig soll mit der vorgeschlagenen Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden die erforderliche Rechtsgrundlage für das Stimm- und aktive Wahlrecht von Auslandschweizerinnen und -schweizern ab dem zurückgelegten 16. Lebensjahr in kantonalen Angelegenheiten geschaffen werden.
Eröffnung: 8. Mai 2025
Frist: 6. August 2025