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Alle laufenden Vernehmlassungen

  • Totalrevision des Kantonalen Datenschutzgesetzes (KDSG; BR 171.100)

    Das Kantonale Datenschutzgesetz (KDSG; BR 171.100) wurde auf den 1. Mai 2002 in Kraft gesetzt. In den über zwanzig Jahren seither wurde es nur punktuell angepasst. In derselben Zeitspanne wurden jedoch grosse technologische Fortschritte erzielt. Die sinkenden Preise für Speicherplatz sowie die wachsende Verfügbarkeit immer schnellerer Internetanschlüsse eröffnen in viel umfangreicherem Ausmass als früher die Möglichkeit, Daten über das Netz zu empfangen und zu versenden sowie zu speichern. Zudem gewinnt die grenzüberschreitende Dimension von Datenbearbeitungen an Bedeutung. Aus diesen Gründen wurden in den letzten Jahren auf europäischer Ebene diverse Datenschutzerlasse erlassen bzw. revidiert. Diese Erlasse sind auch für Bund und Kantone verbindlich und müssen im kantonalen Recht umgesetzt werden, damit die kantonalen Datenschutzbestimmungen auch künftig dem europäischen Standard genügen. Insbesondere für die Polizeiarbeit wird dadurch der Zugriff auf das Schengener Informationssystem (SIS) weiterhin sichergestellt.


    Das KDSG ist daher umfassend zu revidieren. Die Revision soll sich dabei auf diejenigen Punkte beschränken, welche zur Umsetzung der völkerrechtlichen Vorgaben zwingend notwendig sind. Die dem Gesetz unterstellten öffentlichen Organe müssen einige neue Instrumente und Verpflichtungen befolgen, welche in erster Linie der Stärkung der Rechte der betroffenen Personen dienen, über welche Daten bearbeitet werden. Im Weiteren fordert das übergeordnete Recht eine Stärkung der Datenschutzaufsicht, welche im Kanton Graubünden durch die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten wahrgenommen wird. Einerseits wird die Unabhängigkeit dieser Stelle zu stärken sein. Anderseits erhält sie mit der Gesetzesrevision neue Aufgaben und Befugnisse.

    Eröffnung: 25. Januar 2024
    Frist: 24. April 2024

  • Umsetzung der OECD-Mindeststeuer im Kanton Graubünden

    Die Regierung eröffnet die Vernehmlassung zur Teilrevision des Steuergesetzes für den Kanton Graubünden (BR 720.000) sowie zur Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Graubünden (BR 932.100).


    Eröffnung: 15. Januar 2024
    Frist: 15. April 2024

  • Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (Beschwerdeweg Grossratswahlen und formelle Bereinigungen)

    Die Regierung gibt die Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte (Beschwerdeweg Grossratswahlen und formelle Bereinigungen) zur Vernehmlassung frei.


    Eröffnung: 15. Januar 2024
    Frist: 15. April 2024

  • Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (Wahlzettel zum Ankreuzen)

    Die Regierung gibt die Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte (Vereinfachung des Wahlverfahrens im Kanton Graubünden bei kantonalen und regionalen Majorzwahlen an der Urne: Wahlzettel zum Ankreuzen) zur Vernehmlassung frei.


    Eröffnung: 15. Januar 2024
    Frist: 15. April 2024

  • Erlass eines Klimafondsgesetzes

    Die Regierung gibt den Entwurf zum Erlass eines Gesetzes über die Förderung und Finanzierung von Massnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung in Graubünden zur Vernehmlassung frei.  (BR 820.400)

     

    Eröffnung: 09. Januar 2024

    Frist: 10. April 2024