Navigation

Inhaltsbereich

  • Revisione parziale della legge cantonale pesca (LCP; CSC 760.100)

    Die Regierung hat die Teilrevision des kantonalen Fischereigesetztes zur Vernehmlassung freigeben. Die Revisionsvorlage erfolgt auf Grundlage kantonalspezifischer Bedürfnisse und aktueller Entwicklungen, ohne dass neue bundesrechtliche Vorgaben vorliegen. Sie zielt darauf ab, bestehende Mängel im geltenden Recht zu beheben, langjährige Anliegen des kantonalen Fischereiverbands umzusetzen und das Fischereiregal an moderne Anforderungen anzupassen. Im Mittelpunkt stehen klare, praxistaugliche Regelungen, die sowohl die Interessen der Fischerei als auch den Schutz der Gewässer und Fischbestände berücksichtigen.

    Eröffnung: 19. Juni 2026
    Frist: 19. September 2026