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Die Regierung gibt den Entwurf für eine Teilrevision des Steuergesetzes und des Wirtschaftsentwicklungsgesetzes zur Vernehmlassung frei. Mit der Anpassung des Steuergesetzes sollen die Bündner Gemeinden an allfälligen Zusatzeinnahmen aus der OECD-Mindeststeuer angemessen beteiligt werden. Das Wirtschaftsentwicklungsgesetz wird zur Sicherung und Stärkung der Standortattraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Graubünden mit einem neuen Förderinstrument, der qualifizierenden Steuergutschrift, ergänzt.

Volk und Stände haben am 18. Juni 2023 der Einführung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz zugestimmt. Mit der Änderung der Bundesverfassung wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen, um die Mindestbesteuerung von 15 Prozent für Unternehmensgruppen mit einem Umsatz über 750 Millionen Euro in Form einer Ergänzungssteuer sicherzustellen. Die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer des Bundes stehen zu 75 Prozent den Kantonen zu. Die Kantone sind verpflichtet, die Gemeinden angemessen an den Einnahmen zu beteiligen. Von der Ergänzungssteuer werden die Kantone sehr unterschiedlich betroffen sein. Für Graubünden sind nur geringe und zurzeit nicht bezifferbare Einnahmen zu erwarten.

Die Regierung schlägt unter Berücksichtigung des hohen Engagements des Kantons zur Standortförderung vor, die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer im Verhältnis von 75 Prozent zugunsten des Kantons und von 25 Prozent zugunsten der Gemeinden aufzuteilen. Die Verteilung des gesamten Gemeindeanteils auf die einzelnen Gemeinden soll im Verhältnis zu den für sie vom Kanton jährlich erhobenen Gewinnsteuern der juristischen Personen erfolgen.

Weiter beabsichtigt die Regierung ein neues Instrument einzuführen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Graubünden sicherzustellen. Die Harmonisierung des internationalen Steuerwettbewerbs für grosse Unternehmensgruppen hat eine Verlagerung der internationalen Standortpolitik hin zu nicht-steuerlichen Förderinstrumenten zur Folge. Die Regierung schlägt zur Weiterentwicklung der Standortpolitik die Einführung einer qualifizierenden Steuergutschrift (Qualified Refundable Tax Credits oder QRTC) vor. Mit diesem Instrument können volkswirtschaftlich erwünschte und förderungswürdige unternehmerische Tätigkeiten gestärkt werden. Dazu gehört die massgebliche Erhöhung der kantonalen Wertschöpfung, die Stärkung von Forschung und Entwicklung sowie der Innovationskraft von Unternehmen und das unternehmerische Engagement im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit.


Eröffnung: 15. Januar 2024
Frist: 15. April 2024

 

Vernehmlassungsdokumente-DVS