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Die Regierung gibt den Entwurf für ein neues Gesetz gegen häusliche Gewalt frei. Damit will sie ein koordiniertes Vorgehen zur Prävention und Bekämpfung häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt sicherstellen.

Ein neues Gesetz soll die interdisziplinäre Zusammenarbeit stärken sowie ein koordiniertes Vorgehen zur Prävention und Bekämpfung häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt fördern. Das Gesetz legt dabei den Schwerpunkt auf die Stärkung der Präventions- und Sensibilisierungsmassnahmen, auf die Sicherstellung und Verbesserung von Schutz-, Hilfs- und Unterstützungsangeboten für gewaltbetroffene Personen sowie auf einer Erleichterung des Austausches zwischen den involvierten Dienststellen und privaten Organisationen. Für die Koordination und Förderung einer interdisziplinären und professionellen Zusammenarbeit im Kanton ist die Koordinationsstelle Häusliche Gewalt zuständig.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes ist die Sicherstellung einer einheitlichen Datengrundlage, die zur Analyse von Entwicklungen und zur Umsetzung gezielter Massnahmen beiträgt. Nicht zuletzt ist das Gesetz auch ein klares Signal, dass Gewalt in unserer Gesellschaft keinen Platz hat und gezielt verhütet und bekämpft wird.

 

Eröffnung: 18. September 2025
Frist: 18. Dezember 2025