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Mit der Revision sollen die Kreisnotarinnen und Kreisnotare durch Amtsnotarinnen und Amtsnotare ersetzt werden. Die Wahl soll durch die Regierung auf Antrag der Region und nach Anhörung der Notariatskommission erfolgen. Das Tätigkeitsgebiet der Amtsnotarinnen und Amtsnotare soll je nach Bedarf örtlich eingeschränkt werden. Eine örtliche Anbindung an die Kreise ist aufgrund deren Wegfalls nicht mehr möglich, weshalb eine andere Lösung ge-funden werden muss. Im Weiteren sollen nur in denjenigen Gebieten Amtsnotarinnen und Amtsnotare eingesetzt werden, wo ein diesbezüglicher Bedarf besteht. Dies hängt mass-geblich davon ab, ob es im betreffenden Gebiet patentierte Notarinnen und Notare hat, wel-che die entsprechenden Aufgaben ebenfalls wahrnehmen könnten. Der sachliche Zuständig-keitsbereich umfasst sowohl Beurkundungen als auch Beglaubigungen.
Eröffnung: 17.01.2013
Frist: 15.04.2013

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