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Die Regierung hat am 19. März 2013 die Anschlussgesetzgebung der Gebietsreform zur Vernehmlassung freigegeben. Die Anschlussgesetzgebung beinhaltet die Zuteilung der Gemeinden zu den elf Regionen, die organisatorische Ausgestaltung der Regionen sowie zahlreiche formelle Anpassungen, welche dem Wegfall der Kreise, Bezirke und Regionalverbände Rechnung tragen. Materielle Gesetzesanpassungen, die infolge der Gebietsreform anfallen, werden grundsätzlich erst nach der Verabschiedung der Gebietsreform vernehmlasst. Von einer materiellen Anpassung infolge der Gebietsreform ist auch die grossrätliche Vollziehungsverordnung zum SchKG (GVVzumSchKG) betroffen. Die strukturellen Veränderungen erfordern dabei zwingend eine materielle Anpassung der geltenden Strukturen der Betreibungs- und Konkurskreise, weshalb die vorliegende Vernehmlassung vorgezogen wird.
Eröffnung: 13.06.2013
Frist: 13.09.2013
 

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