Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen

Am letzten Donnerstag, 9. Januar 1997, hat eine Kommission des Grossen Rates unter dem Präsidium von Grossrat Hansjörg Trachsel die Revision der Verordnung über die Finanzkontrolle des Kantons Graubünden vorberaten.

Diese Revision hat zum Ziel, die Finanzkontrolle von internen Kontroll- und Vollzugsaufgaben zu entlasten. Solche Aufgaben sollen künftig vermehrt durch die Departemente und Dienststellen erfüllt werden. Die Finanzkontrolle soll darauf hinwirken, Fehlentwicklungen zu vermeiden. Dies soll vermehrt durch vorauslaufende Wirtschaftlichkeits- und Wirksamkeitsprüfungen gefördert werden. Im übrigen bleibt die Finanzkontrolle nach wie vor selbständiges Fachorgan der Finanzaufsicht im Dienste der Regierung und des Parlaments (bzw. der Geschäftsprüfungs-Kommission GPK).

Die Vorberatungskommission hat die Verordnung mit wenigen Änderungen, die auf eine Stärkung des Informationsflusses an die GPK abzielen, zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Dieser wird das Geschäft in der kommenden Januar-Session behandeln.

Auskunftsperson:
Grossrat Hansjörg Trachsel Tel. G: 081-833'77'74
Tel. P: 081-833'29'71
Jahr: 1998
Neuer Artikel