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Bezirken Bernina, Heinzenberg, Imboden und Val Müstair ab Ende Juni 1997

1. Im Zuge der etappenweisen Aufhebung der Bezirkskommissariate werden auf Ende Juni die Bezirkskommissariate Bernina, Heinzenberg, Imboden und Val
Müstair aufgelöst.

2. Die Fischereibewilligungen können in diesen Bezirken wie folgt gelöst werden:

Bezirke:
Hauptfischereiaufseher:
Ausgabeorte, Fischzuchtanstalten:
Ausgabe, nach telefonischer Voranmeldung:

Bernina
Carlo Raselli
Le Prese
ab Montag, 30. Juni

Heinzenberg
Hans Wolf
Rothenbrunnen
ab Dienstag, 24. Juni

Imboden
Forian Bebi
Domat/Ems
ab Montag, 23. Juni

Val Müstair
Pio Pitsch
Müstair
ab Donnerstag, 26. Juni

oder
beim Pass- und Patentbüro in Chur, Karlihof 4, von Montag - Freitag: 08.00 - 11.30h und 14.00 - 17.00.

3. Zum Bezug der Bewilligung sind vorzuweisen:
- ein gültiger Personalausweis, aus dem der Wohnsitz des Bezügers ersichtlich
ist;
- das Fischereibüchlein; beim erstmaligen Bezug wird dieses ausgestellt, bitte
Passfoto mitbringen.

4. Die Gebühren richten sich nach dem Regierungsbeschluss vom 25. November 1996, Protokoll Nr. 2613.

JAGD- UND FISCHEREIINSPEKTORAT GRAUBÜNDEN

Dr. Peider Ratti
Jahr: 1998
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