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Die Bündner Regierung und der Churer Bischof Wolfgang Haas haben nicht die gleichen Vorstellungen über das Verhältnis zwischen Kirche und Staat. Dies geht aus einem bezüglichen Briefwechsel hervor.

In der ersten Aprilhälfte hat Bischof Haas der Regierung in indirekter Beantwortung des "offenen Briefs" der Verwaltungskommission der katholischen Landeskirche von Graubünden seine Vorstellungen betreffend die Beziehungen zwischen Staat und Kirche dargelegt. Ausgehend von der fehlenden Rechtsbeziehung zwischen dem Staat und der katholischen Kirche als solcher steht im Mittelpunkt seiner Ausführungen der Vorschlag, das Zusammenwirken von Staat und Kirche im Sinn der Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils durch eine partnerschaftliche, allenfalls vertragliche Abmachung unmittelbar zwischen dem Staat und dem apostolischen Stuhl zu regeln.

Regierung lehnt Systemwechsel ab
Die Bündner Regierung nimmt zu diesen Ausführungen Stellung und legt die Gründe dar, warum sie einen derart radikalen Systemwechsel aus staats- und kirchenpolitischen Überlegungen ablehnt.
Das Verhältnis zwischen Kirche und Staat beruht in der Schweiz und insbesondere auch in Graubünden auf einer historisch begründeten und organisch gewachsenen jahrhundertealten Tradition. Die öffentlich-rechtliche Anerkennung der Landeskirchen durch den Staat hat wesentlich zum partnerschaftlichen Zusammenwirkung beigetragen. Die von Bischof Haas angeregte Neuregelung der Beziehungen des Kantons Graubünden zur katholischen Kirche bzw. zum Bistum Chur würde diese historische Entwicklung abrupt beenden und sowohl Landeskirche wie Kirchgemeinden ausschalten.

Umstrukturierung äusserst problematisch
Mit dem von Bischof Haas angeregten Systemwechsel würde den Landeskirchen und den Kirchgemeinden der öffentlich-rechtliche Status abgesprochen, sie würden ins Privatrecht versetzt. Sie verlören dadurch die Steuerhoheit und zudem entfiele die vom Kanton zugunsten der Landeskirche erhobene Kultussteuer der juristischen Personen. Die sich ergebenden Schwierigkeiten für Staat und Kirche wären nicht abzusehen. Im weiteren würden die Kirchen allenfalls das Privileg der Steuerfreiheit verlieren. Das Eigentum an Kirchen, Pfarrhäusern und anderen kirchlichen Vermögenswerten ginge von den durch die Kirchgemeinden verwalteten Kirchenstiftungen mit öffentlich-rechtlichem Charakter über auf solche des Privatrechts. Die enormen Leistungen der Kirchgemeinden zugunsten der zahlreichen kunsthistorisch wertvollen Kirchen und Pfarrhäuser wären kaum mehr möglich, wenn die steuerlichen Begünstigungen wegfielen.
Aber auch der Staat würde durch den Systemwechsel neuen finanziellen Lasten ausgesetzt, weil er zahlreiche Aufgaben, die bislang die Kirchgemeinden erfüllen, selber übernehmen müsste. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang die Bereiche Erziehung, Bildung, Fürsorge, Armenpflege, Kulturpflege etc. Als Folge des Systemwechsels dürften keine Kirchensteuern mehr erhoben werden. Es müsste also eine neue Rechtsgrundlage für das Beschaffen von Geldmitteln durch den Staat geschaffen werden, um diese Aufgaben weiterhin erfüllen zu können.

Ausgewogenes Verhältnis würde gestört
Die katholische Landeskirche von Graubünden ist der evangelisch-reformierten Landeskirche von Graubünden nachgebildet. Dadurch entwickelte sich ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Kanton und den beiden öffentlich-rechtlich anerkannten Landeskirchen wie auch unter den beiden Landeskirchen. Der von Bischof Haas vorgeschlagene Systemwechsel, welcher faktisch die Auflösung der Staatskirchen enthält, hätte auch entsprechende Auswirkungen auf die evangelisch-reformierte Kirche von Graubünden. Solche stehen aber weder zur Diskussion noch wären sie erwünscht.

Systemwechsel wäre Ende der Volkskirche
Die Annahme der Vorschläge von Bischof Haas für einen Systemwechsel wäre mit dermassen tiefgreifenden Veränderungen verbunden, dass sie letztlich das Ende der Volkskirche bedeuten würde. Die heutige Struktur der Kirche, die vom Volk akzeptiert ist und sich aufgrund der historischen Entwicklung nach demokratischem Muster ergeben hat, könnte nicht mehr aufrechterhalten werden. Ein teilweiser oder vollständiger Abbau der bestehenden staatskirchenrechtlichen Strukturen würde der historischen Entwicklung zu wenig Rechnung tragen, wäre sozial nachteilig und überdies kirchen- sowie staatspolitisch kaum durchführbar.

Auskunftsperson:
Regierungsrat Joachim Caluori, Tel. 081-257 27 01
Jahr: 1998
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