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Die Bündner Regierung beantragt dem Bundesrat, vom Erlass des Landschaftskonzepts Schweiz (LKS) abzusehen. Sie macht dafür politische, rechtliche und sachliche Gründe geltend.

Der Entwurf des LKS will zeigen, welche Ziele und Massnahmen der Bund im Bereich von Natur und Landschaft künftig verfolgen will. Für die untergeordneten politischen Ebenen soll das Konzept orientierenden Charakter haben.
In ihrer Stellungnahme gegenüber Bundesrätin Ruth Dreifuss lehnt die Bündner Regierung das LKS ab. Insbesondere wird die Hauptstrategie zurückgewiesen, wonach die Städte mit ihren Agglomerationen als Motoren der wirtschaftlichen Entwicklung vermehrt gefördert werden sollen, während im ländlichen Raum ein möglichst weitgehendes Freihalten der Landschaft und der natürlichen Lebensräume angestrebt wird. Die ländlichen Räume und Berggebiete werden dadurch einmal mehr als wirtschaftlich vernachlässigbare Natur- und Erholungsgebiete für die städtischen Zentren dargestellt und behandelt. Eine solche Strategie kann aus der Sicht des Gebirgs- und Tourismuskantons Graubünden keinesfalls akzeptiert werden. Der touristische Standortvorteil lässt sich auf Dauer nämlich nur aufrechterhalten, wenn die Landschaft auch bewirtschaftet wird, um als akzeptable Lebensgrundlage für die einheimische Bevölkerung zu dienen. Unter Umständen setzt das auch voraus, dass zivilisatorische Eingriffe in die Landschaft in Kauf zu nehmen sind. Diesen Standpunkt hat die Regierung bereits im Rahmen der Verhandlungen über die Alpenkonvention wie auch in ihrer Vernehmlassung zu den "Grundzügen der Raumordnung Schweiz" mit aller Deutlichkeit vertreten. Generell wird festgehalten, dass dem Entwurf für ein LKS das nötige Verständnis und die erforderliche Besorgnis um die langfristige Entwicklung der Berg- und Randregionen fehlt.
Neben diesen grundsätzlichen Erwägungen hält die Regierung zum Entwurf des LKS was folgt fest:
Soweit das LKS in die verfassungsmässige Zuständigkeit der Kantone auf dem Gebiet des Natur- und Heimatschutzes eingreift und bestehende Kompetenzen der Kantone untergräbt oder gar aufhebt, wird das Konzept entschieden abgelehnt.
Der Bund ist nicht befugt, ein Landschaftskonzept der vorliegenden Art zu erlassen, welches in die Kompetenzen der Kantone eingreift. Dazu fehlt ihm eine genügende gesetzliche Grundlage in einem Spezialerlass, insbesondere im Natur- und Heimatschutz-Gesetz.
Das LKS darf nur Sachziele und Massnahmen enthalten, welche in den ausschliesslichen Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen.

Neue Strassenfinanzierung tritt Anfang Juli in Kraft
Am 2. März 1997 hat das Bündner Volk den Gegenvorschlag des Grossen Rats zur Volksinitiative "Mitbestimmung bei der Motorfahrzeugsteuer" angenommen. Er regelt die Kompetenz zur Festlegung der Verkehrssteuer durch den Grossen Rat und enthält überdies eine Teilrevision des Strassenfinanzierungs-Gesetzes (Artikel 14). Damit verbunden ist eine Teilrevisionen der Ausführungsverordnung zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr und der Erlass der Verordnung über die Verkehrssteuern für Motorfahrzeuge und Anhänger. Die Regierung beschliesst, dieses Erlasspaket auf den 1. Juli 1997 in Kraft zu setzen.

Aus Regionen und Gemeinden
Die Regierung genehmigt mit Vorbehalten das Entwicklungskonzept II der Regionen am Hinterrhein, die Gemeindeverfassungen von Casti-Wergenstein und Vaz/Obervaz sowie mit Auflagen die von der Gemeinde Wiesen im Hinblick auf die Erweiterung der bestehenden Kiesgrube "Tola" erlassene Nutzungsplanung.
Mit Anweisungen wird das Vorprojekt für die Erweiterung und Sanierung der Schulanlage Rheinau in Chur grundsätzlich gutgeheissen. An die anrechenbaren Kosten von rund 3.2 Mio. Franken wird ein kantonaler Baubeitrag von 17.5 Prozent in Aussicht gestellt.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von rund 11 Mio. Franken freigegeben.

Personelles
Cornel Ehrler-Parantainen, geb. 1958, von Küssnacht am Rigi, wohnhaft in Zürich, wird EDV-Sachbearbeiter beim Amt für Raumplanung. Der Dienstantritt erfolgt nach Vereinbarung.
Jahr: 1998
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