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Die Regierung hat die Jagdbetriebsvorschriften 1997 erlassen. Gegenüber jenen des Vorjahrs ergeben sich bei der Bejagung des Rehwilds insofern Änderungen, als in drei Testregionen das neue Rehkonzept eingeführt wird. Für das Hirschwild wurde ein Abschussplan von 4000 Stück beschlossen.

Die Jagdbetriebsvorschriften regeln die Jagd derart, dass die Abschusspläne erfüllt werden können. Es hat sich gezeigt, dass die Hirsch- und Rehbestände während der Hochjagd nicht genügend reguliert werden. Die Gründe dafür liegen in der raschen Entwicklung, in der frühen Geschlechtsreife und in den Wanderungen in die Sommer- und in der späten Rückkehr in die Wintereinstände. Deshalb sind Sonderjagden im Spätherbst nötig.
Wie im Vorjahr werden alle Jagdbezirke ausser des Bezirks IV (Mesolcina) der Zone III zugeordnet. In der Bejagungszone III dauert die Jagd bis am 30. September, und jeder Jäger resp. jede Jägerin darf zwei Rehgeissen dem Hegekontingent anrechnen. Diese Massnahme hat sich bewährt und führte dazu,dass der Anteil der Rehgeissen an der Gesamtstrecke des Rehwilds erhöht werden konnte. Sie bildete gleichzeitig auch den ersten Schritt im Hinblick auf eine stärkere Bejagung und nachhaltigere Regulierung des Rehwilds.

Sonderjagden auch auf Rehwild
Der zweite Schritt wird im Rahmen der diesjährigen Jagdbetriebsvorschriften umgesetzt. Er besteht darin, dass in den drei Regionen Val Müstair, Herrschaft-Seewis und Igis-Valzeina im November Sonderjagden auf Rehwild stattfinden, sofern die Abschusspläne nicht bereits auf der ordentlichen Hochjagd erfüllt werden. Dabei sollen neben kranken und verletzten Rehen auch Geissen und Kitze erlegt werden. Zu dieser Zeit sind die Rehkitze zu Jungtieren angewachsen, die mit 90 Prozent der Grösse und etwa zwei Dritteln des Gewichts schon fast das Aussehen eines ausgewachsenen Tiers haben. Die entsprechenden Abschusspläne werden aufgrund der Hochjagd-Strecke so festgelegt, dass der Anteil Rehgeissen und Rehkitze an der gesamten Rehwild-Strecke in der Regel 62 Prozent beträgt. Die Erkenntnisse, die in den drei Testgebieten gesammelt werden, dienen als weitere Grundlage für die Planung der Rehjagd im Kanton Graubünden. 1998 soll das neue Rehbejagungs-Konzept auf das ganze Kantonsgebiet ausgedehnt werden.
Die Rehbestände sind unterschiedlich, ihre Struktur ist unausgeglichen. Sie weisen zu viele Geissen und Jungtiere auf. Der Fallwild-Anteil ist beinahe halb so gross wie die Jagdstrecke. Mit einem angemessenen Abschuss von Rehgeissen und Rehkitzen nimmt der Fallwild-Anteil ab und die Bestände können den örtlichen Verhältnissen angepasst werden.

4000 Hirsche im Abschussplan
Für das Bejagen des Hirschwilds gelten im wesentlichen die gleichen Bestimmungen wie letztes Jahr. Diese zielen darauf ab, den Hirschbestand weiträumig zu stabilisieren und bei Bedarf örtlich zu reduzieren. Gemäss Abschussplan 1997 sind 4000 Hirsche zu erlegen. Damit wurde die Anzahl gegenüber dem letzten Jahr um rund 300 Tiere angehoben. Der Hirschbestand weist in den meisten Regionen eine zunehmende Tendenz auf. Dies ist im wesentlichen auf die nachhaltige "Bewirtschaftung" des Hirschbestands und auf die milden Winter zurückzuführen. Ein weiterer Grund für das Anheben des Abschussplans besteht darin, dass im Vorjahr die Sonderjagd wegen der hohen Schneefälle im November nicht in allen Regionen durchgeführt werden konnte. Schwerpunkt-Bejagungen finden wieder in den Regionen Vorderprättigau, Mittel-/Hinterprättigau und neu auch in der Surselva statt. Damit soll der Jagddruck in Gebieten mit erhöhten Wildschaden-Problemen gezielt verstärkt werden.

Gems- und Niederjagd im wesentlichen unverändert
Die Bestimmungen über die Gemsjagd, die Niederjagd sowie die Pass- und Fallenjagd entsprechen abgesehen von geringfügigen Anpassungen den letztjährigen Vorschriften. Beibehalten werden auch die im Vorjahr beschlossenen Neuerungen für das Bejagen von Murmeltieren.

Die Jagdbetriebsvorschriften werden im kantonalen Amtsblatt publiziert.

Auskunftspersonen:
Regierungsrat Luzi Bärtsch, Tel. 081-257 36 01
Dr. Peider Ratti, Jagdinspektor, Tel. 081-257 38 91
Jahr: 1998
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