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Ende 1998 läuft die derzeit geltende Regelung über die Hochschulbeiträge der Kantone aus. Sie soll von der Interkantonalen Universitätsvereinbarung abgelöst werden, welche den Hochschul-Zugang und die Verteilung der Kosten unter den Kantonen regelt. In ihrer Botschaft an den Grossen Rat beantragt die Regierung, der neuen Vereinbarung beizutreten.

Wie die bisherigen Regelungen hat auch die neue Interkantonale Universitätsvereinbarung den Zweck, den Angehörigen aller Kantone den gleichberechtigten Zugang zu den Universitäten zu sichern und die Kosten der Ausbildung angemessen unter den Kantonen zu verteilen. Sie dient damit dem Lastenausgleich unter den Kantonen und sichert die Qualität der höheren Bildung in der Schweiz. Der freie und gleichberechtigte Zugang zur höheren Ausbildung sowie die Qualität und die Wettbewerbsfähigkeit des Universitätsplatzes Schweiz sind Anliegen aller Kantone, auch jener, die über keine Universitäten verfügen.
Die Kantonsbeiträge lagen 1981 bei 3'000 Franken pro studierender Person und sind mittlerweile gestiegen auf annähernd 9'000 Franken. Der Gesamtbetrag der interkantonalen Beiträge betrug 1996 gut 228 Mio. Franken. Der Kanton Graubünden steuerte 10.35 Mio. bei (für 1161 Studierende). Bis im Jahr 2002 wird das gesamte Beitragsvolumen stufenweise ansteigen auf etwa 334 Mio. Franken, was eine Erhöhung um 46 Prozent bedeutet. Für Graubünden ergibt dies unter Annahme der gleichen Zahl an Studierenden einen Gesamtbeitrag von rund 15.5 Mio. Franken.
Wurden bis anhin fixe Beiträge für alle Studierenden bezahlt, werden neu drei Fakultätsgruppen geschaffen, um den unterschiedlichen Kosten Rechnung zu tragen. Die Zahlungspflicht wird begrenzt auf 16 Semester für Studierende der Medizin und auf 12 Semester für die übrigen Studierenden.
Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat Botschaft und Entwurf für einen Beitritt des Kantons Graubünden zur Vereinbarung. Trotz erheblicher Beitragserhöhungen zu Lasten der Nichtuniversitätskantone ist sie als fairer Kompromiss und als Bestätigung für einen funktionsfähigen Föderalismus zu betrachten.

Vernehmlassungen an den Bund:
Begrenzung der Zahl der Ausländer/innen
Der Entwurf für eine Teilrevision der bundesrätlichen Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer und Ausländerinnen ist für den Kanton Graubünden absolut inakzeptabel. Für die Kontingentsperiode 1997/98 wird erneut ein Abbau bei den Höchstzahlen für Saisonbewilligungen vorgesehen. Für Graubünden wären demnach gerade noch 14'487 Saisonbewilligungen verfügbar. Im vergangenen Kontingentsjahr waren deren 20'000 beansprucht worden. Wohl hat das BIGA den Kanton Graubünden in den vergangenen Jahren mit Zuteilungen aus dem BIGA-Kontingent unterstützt, sodass es nie zu effektiven Engpässen gekommen ist. Die abermalige Kürzung wird indessen dazu führen, dass auch andere Tourismuskantone um entsprechende Zuteilungen ansuchen werden. Graubünden wird ca. 5'500 Bewilligungen aus dem BIGA-Kontingent benötigen, für andere Kantone blieben lediglich noch 3'500 übrig.
Der Kanton Graubünden unternimmt grosse Anstrengungen, Saisonstellen mit einheimischen Arbeitslosen zu besetzen. Trotzdem wird es auch im kommenden Jahr sicher nicht gelingen, den Bedarf an ausländischen Saison-Arbeitskräften merklich zu senken. Mit einer weiteren Kürzung des Saisonnierskontingents besteht also die Gefahr, der mittlerweile angeschlagenen Tourismuswirtschaft weiteren Schaden zuzufügen. Die Regierung ersucht den Bundesrat deshalb dringend, auf eine erneute Kürzung des Saisonnierskontingents zu verzichten.

Teilrevision der eidg. Jagdverordnung
Die Regierung unterstützt grundsätzlich die im Vernehmlassungs-Entwurf für eine Teilrevision der eidgenössischen Jagdverordnung vorgesehenen Änderungen. Diese umfassen folgende Punkte:
Verbot von Bleischrot für die Jagd auf Wasservögel,
Schutz der Moorente,
Moratorium zum Schutz des Rebhuhns, und
Verstärkte Bejagung der Wildschweine.

Eidg. Verordnung zum Postgesetz
Das Eidg. Parlament hat Ende April dieses Jahres das Postgesetz zusammen mit dem Fernmelde-, dem Postorganisations- und dem Telekommunikations-Unternehmungsgesetz verabschiedet. Die genannten Erlasse treten voraussichtlich Anfang 1998 in Kraft, ebenso die revidierte Ausführungsverordnung zum Postgesetz. Der Entwurf für die Postverordnung umfasst im wesentlichen folgende Bereiche:
Abgrenzung zwischen dem Schnellpost-Dienst und den in den reservierten Diensten verbleibenden Post-Dienstleistungen,
weitere Ausnahmen von den reservierten Diensten,
Bestimmung der nicht reservierten Dienste,
Bezeichnung der Wettbewerbsdienste der Post, und
Kriterien für das Gewähren von Vorzugspreisen beim Befördern von Zeitungen und Zeitschriften.
Mit Blick auf die Berg- und Randregionen beantragt die Bündner Regierung, dass die Postverordnung ausgewogener formuliert wird und dass einzelne Bestimmungen angepasst werden. Es wird gefordert, für den ganzen Universaldienst eine distanzunabhängige Preisgestaltung vorzusehen. Nicht nur die Preise für die Monopoldienste müssen distanzunabhängig ausgestaltet sein, sondern auch jene für die übrigen Pflichtdienste. Andernfalls besteht keine Gewähr dafür, dass Berg- und Randregionen auch inskünftig über eine bedarfsgerechte Grundversorgung verfügen werden.
Mit Nachdruck abgelehnt wird die Zuweisung der Schnellpost-Sendungen zu den Wettbewerbsdiensten. Dadurch wäre die Post nicht mehr verpflichtet, einen Expressdienst landesweit anzubieten. Eine solche Regelung wäre einem Verzicht auf Schnellpost-Sendungen in Berg- und Randregionen gleichzusetzen.
Die Vollzugsverordnungen zum Fernmeldegesetz werden gutgeheissen.

Aus Regionen und Gemeinden
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Ortsplanung von Arosa betreffend Lärmschutz, mit Vorbehalten, Auflagen und Anweisungen die Totalrevision der Ortsplanung von Haldenstein, mit Auflagen und Anweisungen die Teilrevision der Ortsplanung von Siat betreffend das Gebiet ausserhalb des Dorfes und die Teilrevision der Ortsplanung von Sils i.D.
Gutgeheissen werden die Verfassung des Kreises Domleschg, die Teilrevision der Kreisverfassung Lugnez/Lumnezia, Teilrevisionen der Steuergesetze von Alvaschein, Küblis, Leggia und Mesocco sowie die Totalrevision des Steuergesetzes von Vals.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von annähernd 3.7 Mio. Franken freigegeben.
Jahr: 1998
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