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Der Bund will das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoptionen ratifizieren. Gleichzeitig soll ein Bundesgesetz geschaffen werden, um dieses Übereinkommen umzusetzen. Es soll garantieren, dass internationale Adoptionen stets im Interesse des Kindes liegen und dass die dem Kind zustehenden Grundrechte respektiert werden. Verwirklicht werden diese Ziele mit einem System der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten. Damit soll insbesondere auch dem internationalen Kinderhandel Einhalt geboten werden. Weitere zentrale Punkte des Vorentwurfs sind eine Aufteilung der im Zusammenhang mit einer internationalen Adoption anfallenden Aufgaben unter den zentralen Behörden des Bundes und der Kantone sowie das Einbetten des staatsvertraglichen Verfahrens in die bestehenden Abläufe.
Das Adoptions-Übereinkommen vom 29. Mai 1993 gehört mit elf Ratifikationen und 15 weiteren Unterzeichnungen schon heute zu den erfolgreichsten Haager Übereinkommen. Die Schweiz hat es am 16. Januar 1995 unterzeichnet.
Die Bündner Regierung befürwortet in ihrer Stellungnahme an Bundespräsident Arnold Koller eine Ratifikation des Haager Adoptions-Übereinkommens, wodurch es auf internationaler Ebene möglich wird, dem entwürdigenden Menschenhandel und den dubiosen Geschäften mit der Adoption ausländischer Kinder wirksam entgegenzutreten.

Regierung begrüsst schweizerische Grossregionen für Statistiken
Der Bund will die Schweiz für statistisch-vergleichende Zwecke in sechs Grossregionen einteilen, welche für Struktur- und Entwicklungsvergleiche auf überkantonaler Ebene innerhalb des Landes und mit europäischen Regionen dienen. Der vorliegende Vorschlag berücksichtigt soweit wie möglich die interkantonale Zusammenarbeit, geographische Merkmale sowie die Zentralitätsstruktur des Landes. Gleichzeitig orientieren sich die Grossregionen an der vom Statistischen Amt der Europäischen Kommission (EUROSTAT) entwickelten Regionalisierung.
In ihrer Stellungnahme an Bundesrätin Ruth Dreifuss stimmt die Bündner Regierung diesem Vorhaben zu. Die Analyse räumlicher Entwicklungen ist in der Schweiz für wirtschaftliche, raumplanerische und politische Bedürfnisse von grosser Bedeutung. Das Darstellen von Merkmalen auf überkantonaler Ebene kann zum Verständnis der Strukturverhältnisse und Entwicklungstendenzen beitragen. Die vorgesehene Regionalisierung erscheint sinnvoll. Der Vorschlag des Bundes sieht mit Bezug auf Graubünden eine Grossregion Ostschweiz vor, die die Kantone Appenzell (beide), Glarus, Graubünden, St. Gallen und Thurgau umfasst. Nach Auffassung der Regierung ist es zwingend nötig, dass auch in Zukunft alle statistischen Daten auch für jeden einzelnen Kanton verfügbar bleiben und je nach Zweck und Inhalt der Statistik andere Gliederungen möglich sind.

Aus Regionen und Gemeinden
Die Regierung genehmigt definitiv das Projekt für den Umbau und die wärmetechnische Sanierung des Schulhauses in Vrin. An die anrechenbaren Kosten von maximal 333'000 Franken wird ein kantonaler Baubeitrag von 40 Prozent zugesichert.
Gutgeheissen werden die Teilrevision der Ortsplanung von Falera betreffend Wohnzone für Einheimische, die Teilrevision der Ortsplanung von Grüsch betreffend Standort Eishalle, die Teilrevision der Ortsplanung von St. Peter betreffend Materialabbau und Materialablagerungs-Zonen, die Verfassungen der Gemeinde Molinis und des Kreises Safien sowie die Totalrevision des Gastwirtschafts-Gesetzes von Vignogn.
Die Regierung beschliesst, auf insgesamt 69 Kantonsstrassen die zulässige Höchstbreite für Fahrzeuge von 2.30 m auf 2.50 m heraufzusetzen. Diese Massnahme tritt mit dem Anbringen der entsprechenden Signalisation in Kraft. Die einzelnen Strassenzüge werden im kantonalen Amtsblatt publiziert.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von 129 Mio. Franken freigegeben. Rund 126 Mio. betreffen den Bau des Gotschnatunnels im Zusammenhang mit der Umfahrung Klosters.

Personelles
Ende Juni 1997 treten in den Ruhestand:
Paul Alig, Chur, Wachtmeister mit besonderen Aufgaben bei der Kantonspolizei,
Anton Bearth, Bonaduz, Jagdaufseher beim Jagd- und Fischerei-Inspektorat,
Gottfried Suter, Thusis, Strassenwart/Vorarbeiter beim Bezirks-Tiefbauamt Thusis, und
Ernst Zuber, Chur, Hauswart im Konvikt der Bündner Kantonsschule.
Die Regierung dankt diesen Mitarbeitern für die dem Kanton geleisteten Dienste.
Jahr: 1998
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