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Die grossrätliche Vorberatungskommission hat unter dem Präsidium von Grossrätin Eveline Widmer-Schlumpf (Felsberg) und in Anwesenheit des zuständigen Regierungsrates Peter Aliesch die regierungsrätliche Botschaft zur Grundsatzfrage über die Totalrevision der Kantonsverfassung beraten.

Die Kommission ist einstimmig der Auffassung, dass eine Totalrevision der Kantonsverfassung notwendig ist. Sie schliesst sich damit der Meinung der Regierung an. Auch die mit der Überprüfung der Kantonsverfassung beauftragten Experten, Professor Tobias Jaag und Privatdozent Tomas Poledna, haben in ihrem Gutachten erhebliche Mängel vorwiegend inhaltlicher Natur festgehalten. Aber auch die sprachlichen Formulierungen der Verfassung sind in manchen Punkten veraltet. Da die Verfassung teilweise selbst für Fachleute kaum mehr verständlich ist, erlaubt sie es der Bevölkerung nicht, sich über die grundlegende Ordnung im Kanton zu orientieren. Damit vermag die Verfassung einer wesentlichen Funktion nicht mehr gerecht zu werden.

Die Verfassungsrevision muss aber über eine blosse sprachliche und systematische Anpassung hinausgehen, da in verschiedenen Bereichen ein ausgewiesener Reformbedarf besteht. Im Vordergrund stehen dabei die Kompetenzverteilung zwischen Kanton und Gemeinden, die Zusammenarbeit in den einzelnen Regionen sowie mit den Nachbarkantonen und dem angrenzenden Ausland. Einer grundlegenden Überprüfung bedarf auch die Verwaltungsgliederung im Kanton. Ebenfalls zu überdenken sind die Volksrechte. Hier gilt es insbesondere eine Lösung zu finden, damit das Volk sich zu den wesentlichen Fragen äussern kann.

Grundsatzentscheid soll beim Volk liegen
Mit der angestrebten Totalrevision geht es vor allem darum, Bedingungen zu schaffen, um die kommenden Herausforderungen bewältigen zu können. Dafür ist eine offene Auseinandersetzung mit den Verfassungsgrundsätzen des Kantons in der Bevölkerung notwendig.

Nach Meinung der Regierung und der grossrätlichen Vorberatungskommission soll darum in einem ersten Schritt das Bündner Volk die Grundsatzfrage beantworten, ob es eine Totalrevision der Verfassung will. Dadurch soll der Meinungsbildungsprozess auf breiter Ebene eingeleitet werden.

Günstige Rahmenbedingungen schaffen
Gleichzeitig mit der Grundsatzfrage soll durch eine Änderung der geltenden Kantonsverfassung die Möglichkeit geschaffen werden, dass das Volk in getrennten Abstimmungen bei einzelnen Artikeln über Varianten befinden kann. Damit kann in einer einzigen Abstimmungsrunde zu umstrittenen Themen ein Mehrheitsentscheid zugunsten der einen oder anderen Variante erreicht werden, wodurch eine bessere Berücksichtigung des Volkswillens ermöglicht wird. Dieser Antrag der Regierung war in der Vorberatungskommission unbestritten.

Normales Verfahren
Für das weitere Vorgehen von wesentlicher Bedeutung ist es, wie die neue Kantonsverfassung erarbeitet werden soll. Mit der Regierung vertritt die Vorberatungskommission einstimmig die Auffassung, den Weg des üblichen Gesetzgebungsverfahrens zu beschreiten und keinen Verfassungsrat einzusetzen. Die Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfes soll einer von der Regierung eingesetzten Expertenkommission übertragen werden. In diese Kommission sollen auch ausserparlamentarische Kreise Einsitz nehmen. Zudem bedingt der Revisionsprozess eine breit abgestützte Vernehmlassung sowie eine offene Information und Kommunikation mit der Bevölkerung.

Der Grosse Rat wird die Botschaft der Regierung in seiner Märzsession behandeln. Bejaht auch der Grosse Rat die Frage einer Totalrevision, soll soll dieser Grundsatzentscheid dem Bündner Volk in der Volksabstimmung vom 28. September 1997 gefällt werden.

Auskunftsperson:
Grossrätin Dr. Eveline Widmer-Schlumpf, Felsberg, Tel. Nr. 081-252'87'89
Jahr: 1998
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