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Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat Botschaft und Entwurf für eine Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege. Kernpunkt bildet die Einführung des Sanitätsnotrufs 144 auch in Graubünden.

Mit der Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege wird bezweckt, das Rettungswesen in Graubünden ganzheitlich zu konzipieren und entsprechende Rechtsgrundlagen zu schaffen. Die Tätigkeiten der öffentlichen und privaten Organisationen, die im Rettungswesen tätig sind, sollen aufeinander abgestimmt werden. Mit dem Einführen des Sanitätsnotrufs 144 wird eine betriebliche Struktur geschaffen, die eine optimale Koordination aller Organisationen sicherstellt.
Jeder in Not geratenen Person, egal wo sie sich befindet, muss innert nützlicher Frist eine möglichst situationsgerechte Hilfe geleistet werden können. Um dieses Ziel zu erreichen, soll das Rettungswesen nach folgenden Grundsätzen organisiert werden:
Die Alarmierung der Rettungsdienste muss möglichst einfach und schnell erfolgen können.
Alarmierung und Koordination der Rettungsdienste müssen rund um die Uhr gewährleistet sein.
Qualifiziertes Rettungspersonal sowie zweckmässige Rettungs- und Transportmittel sollen eine optimale Betreuung vor Ort und während des Transports gewährleisten.
Jede Person ist unter Berücksichtigung der freien Arzt- und Spitalwahl zum nächstgelegenen kompetenten Behandlungsort zu transportieren.

Sanitätsnotruf 144
Der Entwurf sieht vor, den Sanitätsnotruf 144 einzuführen. Die über diese Nummer eingehenden Anrufe werden von einer zentralen Koordinationsstelle entgegengenommen, welche als Einsatzleitstelle adäquate Hilfeleistung vermittelt und auch direkt Anweisungen zur Hilfeleistung geben kann (z.B. bei Herzstillstand-Patienten). Die Regierung erachtet es als verfrüht, sich schon heute konkret zur Frage zu äussern, ob der Betrieb dieser zentralen Koordinationsstelle durch den Kanton (via Einsatzzentrale der Kantonspolizei) oder durch Dritte erfolgen soll. Demnächst wird der Sanitätsnotruf 144 in fast allen Kantonen in Betrieb sein.
Um die Qualität des Rettungswesens zu verbessern sind u.a. folgende Massnahmen vorgesehen:
Die Besatzung in Rettungs- und Ambulanzfahrzeugen wird verstärkt.
Jede Spitalregion verfügt über einen Rettungswagen.
In Gebieten, die mehr als 30 km vom Standort eines regionalen Kranken- und Verunfallten-Transportdienstes entfernt sind, sollen Stützpunkte für Ambulanzfahrzeuge geschaffen werden.
Jedes Regionalspital bezeichnet einen Arzt resp. eine Ärztin als verantwortliche Fachperson. Diese Person sorgt auch für die Aus- und Weiterbildung des Personals der Rettungsdienste.
Notärzte resp. Notärztinnen sind gezielt auszubilden und entsprechend auszurüsten.

Kaum Änderungen ergeben sich in den folgenden Bereichen:
Bei der Luftrettung erreichen die Helikopter jeden Ort im Kanton in einer maximalen Flugzeit von 15 bis 20 Minuten. Neu ist die Vereinbarung des Kantons Graubünden mit der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol über die Organisation der grenzüberschreitenden Flugrettung. Die nötige Hilfe soll ungeachtet des Grenzverlaufs zwischen Italien und der Schweiz mit den am nächsten beim Einsatzort stationierten Hubschraubern erbracht werden.
Die Bergrettung wird durch den Schweiz. Alpen Club (SAC) gewährleistet.

Änderungen im Spitex-Bereich
Der vorliegende Gesetzesentwurf enthält einen zweiten, in sich geschlossenen Bereich, der insbesondere gewisse Neuerungen hinsichtlich der Beiträge an die häusliche Pflege und Betreuung (Spitex) enthält. Im Bereich Spitex soll die starre Aufwandsubventionierung durch die Defizitsubventionierung ersetzt werden, wie sie auch für Spitäler und Heime gilt. Diese Massnahme wird wegen der Einführung des neuen eidg. Krankenversicherungs-Gesetzes nötig. Sie gewährt im weiteren die nötige Flexibilität im Hinblick auf künftige Tarifänderungen.

Graubünden und Veltlin als gute Nachbarn
1997 sind es 200 Jahre her, seit sich das Veltlin und die beiden Nachbarschaften Bormio und Chiavenna (heute Provinz Sondrio) von der Republik der Drei Bünde losgelöst haben. Die Bündner Herrschaft über diese Gebiete hatte von 1512 bis 1797 gedauert. Die gemeinsame Vergangenheit der Völker des alten Rätiens gilt es zu wahren und aus der unterschiedlichen Optik aufzuarbeiten. Aus diesem Grund sind heuer verschiedene Jubiläumsfeierlichkeiten geplant. Als Schwerpunkte sind vorgesehen:
Kontakte Veltlin-Puschlav über Videokonferenzen zu diversen grenznachbarlichen Themen,
Theatralische Aufarbeitung von wichtigen Episoden aus der gemeinsamen Geschichte unter Leitung des Bündner Regisseurs Gian Gianotti mit Profis und Laien aus dem Veltlin,
Historische Ausstellung über die Zeit der Bündner Herrschaft im Veltlin, und
Fachtagung über die Geschichtsschreibung auf beiden Seiten.
Graubünden beteiligt sich an diesen Anlässen mit maximal 100'000 Franken zu Lasten des Landeslotterie-Fonds.

Aus den Gemeinden
Die Regierung genehmigt grundsätzlich das allgemeine Konzept und das Vorprojekt für die Renovation und Umstrukturierung des Spitals Oberengadin in Samedan. Dabei werden verschiedene Vorbehalte, Auflagen und Bedingungen angebracht. Die Gesamtkosten des Vorhabens werden auf ca. 12.5 Mio. Franken geschätzt. Unter dem Vorbehalt der definitiven Projektgenehmigung werden folgende Kantonsbeiträge in Aussicht gestellt: 60 Prozent an die Baukosten, 50 Prozent an die Einrichtungskosten und 80 Prozent an die überregionalen Einrichtungen.
Ebenfalls grundsätzlich gutgeheissen werden das allgemeine Konzept und das Vorprojekt für den Umbau und die Erweiterung des Alters- und Pflegeheims "Parc" in Lenzerheide (mit Vorbehalten und Auflagen). Die Gesamtkosten werden auf ca. 6.8 Mio. Franken geschätzt. Unter dem Vorbehalt der definitiven Projektgenehmigung wird ein Kantonsbeitrag von 50 Prozent in Aussicht gestellt.
Die Gemeindeverfassung von Morissen wird genehmigt.
Zugunsten verschiedener Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von 3.7 Mio. Franken freigegeben.

Personelles
Ende Februar 1997 ist Ero Giovanoli, Vicosoprano, Handwerker beim Bezirkstiefbauamt 3, Samedan, in den Ruhestand getreten. Die Regierung dankt diesem Mitarbeiter für die dem Kanton geleisteten Dienste.
Johannes Bärtsch, geb. 1948, von Jenaz, wohnhaft in Chur, wird Leiter Abteilung Energieversorgung beim Amt für Energie. Er tritt seine Stelle Anfang Juni 1997 an.
Jahr: 1998
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