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Die Regierung erachtet den Bedarf für ein Helikopter-Flugfeld in der Surselva als ausgewiesen. In ihrer Stellungnahme an das Bundesamt für Zivil-Luftfahrt befürwortet sie das Projekt für ein Heli-Flugfeld in Tavanasa, wobei zahlreiche Auflagen formuliert werden. Diese betreffen insbesondere die folgenden Einschränkungen des Flugverkehrs:
Pro Jahr dürfen nicht mehr als 2'000 Flugbewegungen stattfinden.
Die Anzahl Starts und Landungen auf der östlichen Anflugroute ist auf 500 pro Jahr und jahreszeitlich auf die Sommermonate zu beschränken.
An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen sind die Flugzeiten zu begrenzen.
Zuständig für die Bewilligung des Projekts ist das Bundesamt für Zivil-Luftfahrt.

Auskunftspersonen:
Regierungsrat Luzi Bärtsch, Tel. 081-257 36 01
Gion Cotti, Rechtsdienst des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartements Graubünden, Tel. 081-257 36 13
Jahr: 1998
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