Die Regierung hat die Begleit- und Impulskommission für Gleichstellungsfragen gewählt.
Sie besteht aus sechs Frauen und drei Männern und steht unter dem Präsidium von
Hedy Gadmer-Grischott.
(staka) Anfang Juli 1996 sind das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann
sowie die dazugehörige kantonale Vollziehungsverordnung in Kraft getreten. Im Herbst 1996
haben Rita Jerjen-Habich als Inhaberin der Stabstelle für Gleichstellungsfragen und Ursula
Herold-Fröhlich als Leiterin der Schlichtungsstelle ihre Arbeit aufgenommen. Mit der Wahl der
Mitglieder der Begleit- und Impulskommission wird nun die letzte Lücke beim Umsetzen des
Gleichstellungsgesetzes und der kantonalen Vollziehungsverordnung zu diesem Gesetz
geschlossen.
Die Begleit- und Impulskommission berät das zuständige Finanz- und Militärdepartement. Sie
erarbeitet und verfasst Stellungnahmen zu Fragen der Gleichstellung und betreibt
Öffentlichkeitsarbeit. Die Mitglieder werden für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt, wobei
eine Wiederwahl möglich ist. Die Regierung hat folgende Personen gewählt:
Hedy Gadmer-Grischott, Grossrätin, Davos-Dischma, Präsidentin,
Barla Cahannes, Juristin, Chur,
Irmgard Camenisch, Rechtsanwältin, Chur,
Anita Christoffel-Casty, Frauenzentrale, Trin,
Regula Strässler, Rechtsanwältin, Chur,
Marion Theus, Frauenplenum, Klosters,
Lucas Kühne, Vorsteher des kant. Personal- und Organisationsamts, Domat/Ems,
Jürg Michel, Direktor Bündner Gewerbeverband, Chur, und
Balthasar Theus, Regionaldirektion des Christlichen Gewerkschaftsbunds (CMV) für Industrie,
Handel und Gewerbe, Chur.
Vernehmlassungen an den Bund
Die Regierung nimmt gegenüber dem Eidg. Justiz- und Polizeidepartement Stellung zu den
vorgesehenen Revisionen der Verkehrsregeln- und Signalisationsverordnung sowie der
Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der Führer und Führerinnen von leichten
Personentransport-Fahrzeugen und schweren Personenwagen. Sie ist mit den Stossrichtungen
der Revisionen grundsätzlich einverstanden. Einerseit werden alle Bemühungen unterstützt, die zu
einer höheren Verkehrssicherheit auf den Schweizer Strassen führen können, zum andern werden
klare Schutzbestimmungen für professionelle Fahrer und Fahrerinnen begrüsst.
Humanitäre Hilfe
Der Kanton gewährt im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten Entwicklungs- und
Katastrophenhilfe im Ausland und unterstützt bedürftige Landsleute im Ausland. Die Regierung
gewährt Beiträge im Gesamtbetrag von 32'000 Franken an folgende Organisationen resp.
Projekte:
Auslandschweizerdienst des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheiten zugunsten der
Subventionen 1996/97 an schweizerische Hilfsgesellschaften im Ausland,
Hilfswerk Brot für alle zugunsten des Entwicklungsprojekts Octava Región (Conceptión), Chile,
Kinderhilfswerk Enfants du monde zugunsten des Projekts Gemeinschaftsentwicklung in den
Armenvierteln von Jessore, Bangladesch,
Hilfswerk Fastenopfer zugunsten des Gesundheitsprogramms Förderung der Präventivmedizin in
Zusammenarbeit mit traditionellen Heilern in Haiti, und
Weltorganisation gegen die Folter zugunsten des Aktionsprogramms 1997.
Aus den Gemeinden
Mit verschiedenen Auflagen und Vorbehalten wird der Regionale Richtplan Schanfigg
(Richtplanvorhaben Materialabbau, Materialablagerungen und Deponien) genehmigt und für
kantonale Behörden als verbindlich erklärt.
Gutgeheissen werden mit gewissen Ergänzungen der Zonenplan und der Generelle
Gestaltungsplan (Vergrösserung der Dorfzone in Runs) von Camuns, die Teilrevision des
Baugesetzes und mit Auflagen und Weisungen der Zonenplan und der Generelle Gestaltungsplan
Pradé von Celerina/Schlarigna sowie die Gemeindeverfassung von Sils i.D.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von
annähernd 5.7 Mio. Franken freigegeben.
Personelles
Raffaella Adobati, geb. 1971, von und in Melide TI, wird Übersetzerin bei der Standeskanzlei.
Sie tritt ihre Stelle Anfang Mai 1997 an.
Jahr: 1998