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Am 23. April 1997 befasste sich die grossrätliche Vorberatungskommission unter dem Vorsitz von Grossrat Hans Morgenegg (SVP) und in Anwesenheit von Regierungsrat Dr. Peter Aliesch und Mitarbeitern der kantonalen Verwaltung mit der von der Regierung beantragten Teilrevision des Krankenpflegegesetzes.

Mit der Teilrevision wird schwergewichtig bezweckt, Rechtsgrundlagen für eine ganzheitliche Konzeption des Rettungswesens im Kanton zu schaffen. Diese Konzeption des Rettungswesens soll gewährleisten, dass jede in Not geratene Person innert nützlicher Frist kompetente Hilfe geleistet wird. Auf kantonaler Ebene ist vorgesehen, als neue Dienstleistung den Sanitätsnotruf 144 einzuführen. Über diese Kurznummer soll rund um die Uhr bei Notfällen einfach und rasch Hilfe angefordert werden können. Nach Möglichkeit soll der operationelle Bereich des Sanitätsnotrufs vom Kanton an Dritte übertragen werden. Für die notfallmedizinische Versorgung sollen weiterhin die Regionalspitäler und private Organisationen zuständig sein. Ein von der Regierung zu erlassendes Rettungskonzept soll dabei die zur Gewährleistung einer optimalen und raschen Personenrettung im Kanton erforderlichen Organisationen bestimmen.

Der zweite Teil der Teilrevision beinhaltet eine Änderung des Beitragsmodus des Kantons und der Gemeinden an die Organisationen der häuslichen Pflege und Betreuung (Spitex) sowie der Mütter- und Väterberatung. Die starre Aufwandsubventionierung soll durch eine Defizitsubventionierung, wie sie auch für Spitäler und Heime gilt, ersetzt werden.

Die Vorberatungskommission befürwortet die mit der Vorlage vorgesehene qualitative Verbesserung des Rettungswesens. Die finanziellen Aufwendungen werden nach Ansicht der Vorberatungskommission durch sich aus einer qualitativ hochwertigen Organisation des Rettungswesens ergebenden Vorteile, wie Rettung von Menschenleben, Verkürzung von Spitalaufenthalten, schnellere Integration in den Arbeitsprozess, Vermeiden beziehungsweise Verminderung von Invalidität, mehr als aufgewogen. Die Vorberatungskommission legt in diesem Sinne Wert darauf, dass die bestehenden privaten Krankentransportdienste im Interesse der betreffenden Region aufrecht erhalten werden können und dass diesen für die Wahrnehmung ihrer Aufgabe ein angemessenes Wartgeld ausgerichtet wird.

Die Vorberatungskommission beantragt dem Grossen Rat, auf die Vorlage der Regierung einzutreten und diese unter Vornahme einer Sonderfälle regelnden Ergänzung zuhanden der Volksabstimmung zu verabschieden.

Der Grosse Rat wird sich in der kommenden Maisession mit der Vorlage befassen. Der Beschluss des Grossen Rates untersteht der Volksabstimmung.

Auskunftsperson:
Grossrat Hans Morgenegg, Kommissionspräsident, Tel. 081 415 12 12
Jahr: 1998
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