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Die Bündner Regierung wehrt sich nach wie vor vehement dagegen, dass das Val Madris ins Bundesinventar der Flachmoore von nationaler Bedeutung aufgenommen wird.

Nachdem die Gemeinde Soglio diesen Herbst eine Kursänderung vorgenommen und beschlossen hat, dem Bund gestützt auf die Verordnung über die Abgeltung von Einbussen bei der Wasserkraft-Nutzung ein Gesuch um Ausgleichszahlungen einzureichen, hat die Regierung die Situation erneut beurteilt. Sie beantragt in ihrer Stellungnahme an Bundesrätin Ruth Dreifuss, definitiv auf die Aufnahme des Val Madris ins Flachmoor-Inventar zu verzichten und damit den verantwortbaren Weiterausbau der Wasserkraft in diesem Gebiet nicht durch vorsorgliche Schutzmassnahmen zu verunmöglichen.
Bekanntlich steht das Flachmoor im Val Madris in Konflikt mit dem Ausbauprojekt Preda der Kraftwerke Hinterrhein AG (KHR). Die Regierung hat in Berücksichtigung übergeordneter volkswirtschaftlicher und elektrizitätspolitischer Interessen die Aufnahme dieses Objekts ins Bundesinventar der Flachmoore von nationaler Bedeutung wiederholt abgelehnt. Ausschlaggebend für diese ablehnende Haltung war u.a. die bisher einhellige Weigerung der Standortgemeinde Soglio sowie der weiteren Konzessionsgemeinden, einer Aufnahme ins erwähnte Inventar zuzustimmen.

Stromversorgung sicherstellen
In Anbetracht der unsicheren Aussichten betreffend die künftige Stromversorgung unseres Landes scheint es der Bündner Regierung unverantwortbar zu sein, durch die vorsorgliche Unterschutzstellung von potentiellem Stauraum einen energiewirtschaftlich sinnvollen und umweltmässig verantwortbaren Weiterausbau der Wasserkraft zu verunmöglichen. Aus energiepolitischer Sicht betont die Regierung insbesondere, dass aufgrund von offiziellen Verlautbarungen der Bundesbehörden die Stromversorgung unseres Landes im Winter ab ca. 2010 keineswegs gesichert ist. Die drei wichtigsten Gründe für diese Auffassung belegen folgende Tatsachen:
- Die heute in Betrieb stehenden Kern-Kraftwerke werden zu jenem Zeitpunkt ihre Lebensdauer sukzessive erreicht haben.
- Die mit Frankreich abgeschlossenen Stromimport-Verträge werden etwa in der gleichen Zeitspanne ablaufen.
- Bei neuen Konzessionen beginnt die Restwasser-Regelung zu greifen.

Optionen offenhalten
Durch die Aufnahme des Flachmoors im Val Madris ins Bundesinventar würde der Bau eines Speicherbeckens im Val Madris endgültig ausgeschlossen. Bei allem Verständnis für einen angemessenen Schutz von gefährdeten Naturlandschaften und Naturschutz-Objekten kann die Regierung eine derart weitreichende Konsequenz im gesamtkantonalen Interesse ebensowenig akzeptieren wie mit Blick auf die legitimen Anliegen der betroffenen einheimischen Bevölkerung und der Erwerbsmöglichkeiten in den ohnehin strukturschwachen Gebieten. Nach Auffassung der Regierung wäre es höchst problematisch, im Hinblick auf den unsicheren Anspruch auf Ausgleichsbeiträge auf den Weiterausbau der Wasserkraft zu verzichten, solange in keiner Weise feststeht, ob im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für einen solchen Anspruch überhaupt gegeben sind und über die Höhe allfälliger Ausgleichsbeiträge nur spekuliert werden kann. Für die Regierung ist es im übrigen nicht ausgeschlossen, dass die Gemeinde Soglio je nach Resultat der Stellungnahme des Bundes zur Frage der Leistung und der Höhe von Ausgleichszahlungen auf ihren Beschluss, den Widerstand gegen die Aufnahme des Val Madris ins Bundesinventar aufzugeben, zurückkommen und auf ihren ursprünglichen Standpunkt zurückkehren könnte.

Weitere Objekte
In ihrer Stellungnahme zu insgesamt 17 pendenten Objekten der dritten und letzten Serie des Bundesinventars der Flachmoore von nationaler Bedeutung weist die Regierung zudem darauf hin, dass die Problematik im Zusammenhang mit neuen touristischen Anlagen noch immer ungelöst ist. Deshalb wird die Aufnahme von den sechs folgenden Objekten ins Inventar nach wie vor abgelehnt: Triemel/Cunggel (Pagig, St. Peter), Paliu Marscha (Luven), Ruschaneras Luven (Surcuolm), Ligneida (Luven), Farreras/Scargneras (Riom-Parsonz) und Salignas/Combras (Flerden, Portein, Sarn).
Neun Objekte, die schon Bestandteil des Hochmoor-Inventars bilden, können auch ins Flachmoor-Inventar aufgenommen werden, nachdem eine Verschmelzung der beiden Moorinventare in nächster Zeit nicht geplant ist. Es handelt sich dabei um die folgenden: Rongg (Furna), Rongg (Furna, Jenaz), Affeier/Pifal (Obersaxen), Bosch da San Remo (Mesocco), Lai Nair (Sur), Plansena (Poschiavo), Pè d'Munt/Pradè (Samedan), Stazer Wald (Celerina/Schlarigna) und Choma Suot Palüd Chapè (Celerina/Schlarigna).
Nachdem die Probleme mit dem Neubau einer Sesselbahn gelöst werden konnten, kann das Objekt Cuolm Sura (Surcuolm) in das Inventar aufgenommen werden.

Auskunftsperson:
Regierungsrat Joachim Caluori, Tel. 081-257 27 01

Aus den Beratungen der Regierung
Quelle (immer anzugeben): Standeskanzlei Graubünden
Zustelldatum: Donnerstag, 27. November 1997
Jahr: 1998
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