Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Gegenüber Bundesrat Arnold Koller nimmt die Regierung Stellung zum Vorentwurf über die Änderung des Zivilgesetzbuchs (ZGB) betreffend Familienname der Ehegatten. Sie begrüsst grundsätzlich die Stossrichtung des Vorentwurfs, der die Gleichstellung von Mann und Frau beim ehelichen Namensrecht weitestmöglich verwirklichen will.
Der Vorentwurf sieht im wesentlichen was folgt vor:
- Die Brautleute sollen inskünftig entscheiden dürfen, ob sie den Namen der Braut oder des Bräutigams als gemeinsamen Familiennamen wählen oder je ihren eigenen Namen weiterführen wollen.
- Wer den Familiennamen des andern annimmt, soll seinen bisherigen Namen voranstellen können.
- Für den Fall, dass keine Wahl getroffen wird, soll jeder Ehegatte seinen Familiennamen weiterführen.
- Besteht kein gemeinsamer Familienname, haben die Eltern zu wählen, ob ihre Kinder den Namen der Mutter oder des Vaters führen.
- Kommt keine Wahl zustande, hat die Vormundschaftsbehörde nach dem Kindswohl zu entscheiden.

Revision der Tierzucht-Verordnung wird begrüsst
Gegenüber Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz begrüsst die Regierung den Entwurf für eine Änderung der Tierzuchtverordnung. Diese hat im wesentlichen zum Zweck, die staatlichen Vorschriften zu reduzieren und damit die Konkurrenzfähigkeit unserer Landwirtschaft zu verbessern. Entsprechend den Zielen der neuen Agrarpolitik wollen die Kleinviehzüchter die Verantwortung für das Führen der Herdebücher und das Auswerten der Ergebnisse der Leistungsprüfungen rassenspezifisch selber übernehmen. Im Vordergrund steht die Übernahme der Herdebuchführung, die bis heute für alle Kleinviehrassen durch die Zentralstelle für Kleinviehzucht wahrgenommen wurde, durch die Kleinviehzüchter. Die Verantwortung für das Führen der Herdebücher soll neu direkt den Kleinviehzuchtorganisationen übertragen und die Schweizerische Kleinviehzuchtkommission aufgelöst werden. Die in der Tierzuchtverordnung festgelegte Aufgabenteilung und finanzielle Unterstützung müssen deshalb neu geregelt werden.

Aus den Gemeinden
Die Regierung genehmigt das Projekt für die Wiederherstellung von Kastanienwäldern im Moesano "Recupero di selve castanili nel Moesano" der Gemeinden Soazza, Lostallo, Verdabbio, Leggia, Grono, Roveredo, Castandeda und San Vittore. An die Aufwendungen von rund 425'000 Franken in den kommenden fünf Jahren werden die gesetzlichen Kantonsbeiträge in Aussicht gestellt. Für das Jahr 1997 betragen diese 24 Prozent, während der Bund sich mit 46 Prozent beteiligt.
An die Kosten von insgesamt 440'000 Franken für das Lawinenverbauungs- und Aufforstungsprojekt "Stams" der Gemeinde Says wird ein Kantonsbeitrag von 27 Prozent zugesichert.
Genehmigt werden die Teilrevision der Gemeindeverfassung von Trimmis, die Änderungen der Kreisverfassung des Kreises Küblis, die Teilrevisionen der Steuergesetze von Arosa, Splügen und Sta. Maria V.M. sowie eine Änderung des Zonenplans "Prövis" der Gemeinde Müstair.

Zustelldatum: Donnerstag, 23. Oktober 1997
Jahr: 1998
Neuer Artikel