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Nachdem vergangenen Februar mit der Inbetriebnahme des RAV Davos der Aufbau der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) abgeschlossen wurde, können bereits erste Erfolge verzeichnet werden. Die Zahl der monatlich akquirierten offenen Stellen konnte in den Monaten Januar bis März gegenüber dem Vorjahresdurchschnitt um 150 Prozent gesteigert werden. Zur Zeit stehen den sechs RAV in Graubünden, welche sich in Chur, Thusis, Ilanz, Grono, Davos und Samedan befinden, 500 offene Stellen zur Vermittlung von Arbeitskräften zur Verfügung. Im April wurden insgesamt 124 Personen an Arbeitsstellen vermittelt.

Neues Konzept für die Betreuung von Arbeitslosen
Mit dem revidierten Arbeitslosenversicherungsgesetz, dessen zweite Etappe am 1. Januar 1997 in Kraft getreten ist, wird gesamtschweizerisch ein grundlegend neues Betreuungskonzept für Arbeitslose eingeführt. Die Stempelkontrolle wird durch Beratungsgespräche in den RAV ersetzt. Primäres Ziel ist dabei die Vermittlung von Arbeitslosen an freie Stellen. Falls eine Vermittlung nicht möglich ist, werden geeignete Massnahmen eingeleitet, um die Chancen der betroffenen Person auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Gegenleistungsprinzip eingeführt
Nach dem Bezug einer altersabhängigen Anzahl sogenannter "normaler Taggelder", werden weitere Taggelder nur noch ausbezahlt, wenn Betroffene an geeigneten Weiterbildungs- oder Beschäftigungsprogrammen teilnehmen. Die Kantone sind gesetzlich verpflichtet, Beschäftigungs- und Ausbildungsprogramme im Umfang von 25'000 Jahresplätzen bereitzustellen. Der Kanton Graubünden ist mit 369 Jahresplätzen an diesem Plansoll beteiligt.

Flächendeckende Beschäftigungsprogramme
Das Kantonale Arbeitsamt wird in Zusammenarbeit mit Gemeinden und gemeinnützigen Institutionen ein Beschäftigungsprogramm organisieren, in welchem ca. 400 Arbeitslose je sechs Monate beschäftigt werden können. Im Rahmen dieses Programms sollen Unterhaltsarbeiten an öffentlichen Einrichtungen sowie Wald- und Weideräumungsarbeiten durchgeführt werden. In einem weiteren Beschäftigungsprogramm sollen sich Arbeitslose betagten und pflegebedürftigen Menschen widmen und jene zwischenmenschlichen Kontakte pflegen, für welche dem Pflegepersonal zu wenig Zeit bleibt. Mit den Beschäftigungsprogrammen darf die Privatwirtschaft nicht konkurrenziert werden.

Praktikumsprogramme
Seit 1984 wird im Kanton Graubünden das Praktikumsprogramm für jugendliche Arbeitslose durchgeführt. Bis heute haben gut 500 junge Berufsleute, insbesondere Lehrabgänger und -abgängerinnen, dieses Praktikum durchlaufen. Der Erfolg dieses Praktikums darf sich sehen lassen: 80 Prozent der Praktikumsabsolvierenden werden im Anschluss an das Praktikum vom Einsatzbetrieb weiterbeschäftigt oder können an eine andere feste Anstellung vermittelt werden. 17 Prozent der Praktikanten und Praktikantinnen entschliessen sich zu einem Auslandaufenthalt oder zu einer Weiterbildung. Lediglich drei Prozent der Praktikanten und Praktikantinnen bleiben weiterhin arbeitslos. In der Regel absolvieren diese jungen Berufsleute abermals ein Praktikum. Dieses Praktikum, in welches bis anhin nur Arbeitslose bis zum 30. Altersjahr aufgenommen werden konnten, wird neu auch älteren Arbeitslosen zugänglich sein, sofern sie mindestens sechs Monate arbeitslos waren. Das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit wird in den nächsten Tagen sämtliche Unternehmungen des Kantons aufrufen, geeignete Praktikumsplätze zu melden.

Erweiterter Zumutbarkeitsbegriff
Obwohl sehr viele Stellenmeldungen aus Saisonbetrieben eingehen, ist es leider allzu oft nicht möglich, diese Stellen zu besetzen. Die Personalberater und -beraterinnen in den RAV versuchen insbesondere, junge Arbeitslose ohne Familie zu einer Tätigkeit in Saisongebieten zu motivieren. Leider stossen diese Anstrengungen allzu oft ins Leere. Die arg strapazierten Begriffe "Flexibilität" und "Mobilität" bleiben nicht selten Lippenbekenntnisse.
Das Arbeitslosenversicherungsgesetz hat den Zumutbarkeitsbegriff in verschiedenen Teilrevisionen stark erweitert, so dass heute praktisch jede Arbeitstätigkeit zumutbar ist, welche dem körperlichen Leistungsvermögen einer arbeitslosen Person entspricht und mindestens 70 Prozent des letzten Einkommens einbringt. Selbst wenn das Einkommen unter dieser Schwelle liegt, ist die Arbeitstätigkeit zumutbar, sofern aus der Arbeitslosenkasse sogenannte Kompensationsleistungen erbracht werden. Falls zumutbare Stellen nicht angenommen werden, wird dies mit einer Kürzung des Arbeitslosengeldes sanktioniert.

Dienstleistungen finden Anklang
Sowohl seitens der betroffenen Arbeitslosen wie seitens der Arbeitgeber werden die ersten Gehversuche der RAV mehrheitlich positiv beurteilt. Mit der persönlichen Beratung in den RAV sowie dem Zwang zur Weiterbildung und Beschäftigung wird die gesellschaftliche Ausgrenzung und Isolation von Arbeitslosen mit den bekannten negativen Folgen weitgehend vermieden. Die in den vergangenen Monaten massiv ansteigenden Stellenmeldungen zeigen, dass die Vermittlungsarbeit der RAV auch bei den Arbeitgebern guten Anklang findet. Die RAV bemühen sich um eine qualitative Arbeitsvermittlung, d.h., es werden nur Bewerber und Bewerberinnen an Arbeitsstellen zugewiesen, welche aufgrund der Abklärungen in den RAV als geeignet erachtet werden. Die Tatsache, dass 10 Prozent der Stellensuchenden, welche sich bei den RAV melden, nicht arbeitslos sind, spricht ebenfalls für die gute Arbeit in den Vermittlungszentren.
Jahr: 1998
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