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In Form eines umfangreichen Berichts unterbreitet die Regierung dem Grossen Rat eine Standortbestimmung über den Finanzausgleich in Graubünden. Ein radikaler Umbau der geltenden Regelung erscheint dabei nicht als angebracht.

Der Finanzausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden sowie unter den Gemeinden ist ein unentbehrliches Instrument, um die Gemeinden und Regionen zu fördern und zu stärken. Er spielt in unserem vielfältigen Bergkanton seit 40 Jahren eine bedeutende Rolle und ist für das Zusammenwirken und den Zusammenhalt der sehr unterschiedlich ausgestatteten Gebietskörperschaften unentbehrlich.
Im Rahmen der Revision des direkten Finanzausgleichs 1993/94 hat die Regierung in Aussicht gestellt, auch den indirekten Finanzausgleich bzw. den geltenden Finanzkraft-Schlüssel zu überprüfen. In verschiedenen parlamentarischen Vorstössen wurden dazu zahlreiche Anregungen und Abänderungswünsche eingebracht. Mit all diesen Anliegen setzt sich der vorliegende Bericht in Form einer Auslegeordnung auseinander.

Kein radikaler Umbau
Die Neuregelungen haben sich seit 1994 gut eingespielt. Die Regierung erachtet es daher als unangebracht, das leistungsfähige und gut funktionierende System radikal umbauen zu wollen. Hingegen müssen gewisse Mängel behoben und Anpassungen an künftige Entwicklungen in- und ausserhalb des Kantons vorgenommen werden. Die vorgesehene Umgestaltung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs wird mittelfristig dazu führen, dass das Aufteilen und Entflechten der Aufgaben von Kanton, Regionen und Gemeinden überprüft werden muss.

Der konkrete Reformbedarf
Aufgrund des Berichts ergibt sich im wesentlichen folgender Reformbedarf:
- Der Finanzkraft-Schlüssel soll verfeinert werden.
- Die für den Finanzausgleich massgebende Höhe des Wasserzinses muss präzisiert werden.
- Einnahmen der Gemeinden aus Abgeltungsleistungen für Einbussen der Wasserkraft-Nutzung, wie z.B. die Greina-Abgeltung, sind für die Finanzkraft-Berechnung und für den Steuerkraft-Ausgleich zu berücksichtigen.
- Der "Landschaftsfranken" soll zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt werden.
- Das gegenseitige Besteuern von Gemeinden mit der Zuschlagsteuer soll für jene Fälle wiedereingeführt werden, in denen eine Gemeinde auf dem Gebiet einer anderen unternehmerisch tätig ist.

Verfeinerter Finanzkraft-Schlüssel
Der geltende Finanzkraft-Schlüssel weist einige Unzulänglichkeiten auf, die es durch folgende Anpassungen zu beheben gilt:
Der Finanzbedarf wird auf der Basis der statistischen Grössen Grundbedarf, Schülerzahl (statt Schulaufwand) und Fläche ermittelt.
Die Gewichtung des Steuerfusses wird um einen Drittel zurückgenommen. Dabei wird ein Durchschnitt mehrerer Jahre zugrundegelegt.
Keine Änderung soll die Einteilung der Gemeinden in fünf Finanzkraft-Gruppen erfahren. Auch auf den Einbezug der Finanzdaten aus den Jahresrechnungen der Gemeinden wird verzichtet, weil der geltende einfachere Schlüssel im wesentlichen zu den gleichen Ergebnissen führt.

Auskunftsperson:
Haimo Heisch, Chef Gemeindeinspektorat, Tel. 081-257 23 81
Jahr: 1998
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