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Gestiegene Anforderungen an die Kinderklinik veranlassten die Projektleitung des Neubaus Kantonsspital Chur, eine Projektänderung vorzunehmen, welche mehr Fläche vorsieht. Die Regierung hat die Änderung genehmigt.

In den letzten eineinhalb Jahren hat die Anzahl von Säuglingen, die intensiver medizinsicher Betreuung bedürfen, rapid zugenommen. Sie benötigen oft eine lange und aufwendige Pflege. Aus diesen Gründen braucht es für die Neonatologie (Abteilung für Neugeborene) in der Kinderklinik mehr Platz als ursprünglich vorgesehen. Zudem müssen Räumlichkeiten für die neu geschaffene Stelle eines Neuropädiaters (Spezialist für Nervenkrankheiten bei Säuglingen und Kindern) zur Verfügung gestellt werden.
Das geänderte Projekt sieht neben gewissen räumlichen Erweiterungen auch eine neue Raumaufteilung vor. Die Projektänderung, welche kostenneutral erfolgen kann, wird von der Regierung genehmigt. Die Gesamtzahl von maximal 270 Betten im Kantonsspital bleibt unverändert.

anr-Konzept genehmigt
Die Regierung genehmigt das überarbeitete Grundkonzept für die Agentura da Novitats Rumantscha (anr) sowie den definitiven Voranschlag 1997. Das Redaktionskonzept wird zur Kenntnis genommen. Dieses umfasst im Kern die Trennung der redaktionellen Arbeit von den organisatorischen Aufgaben der Geschäftsleitung. Der Kanton beantragt beim Eidg. Departement des Innern, der "anr" die restlichen budgetierten Mittel für 1997 in der Höhe von 266'000 Franken freizugeben. Zusammen mit den Bundesmitteln wird der "anr" auch der restliche Kantonsbeitrag von 100'000 Franken für 1997 ausbezahlt.

Vernehmlassungen an den Bund
Die Regierung nimmt Stellung zu verschiedenen Entwürfen für neue Erlasse des Bundes. Im einzelnen geht es um die folgenden:
Revision der Lebensmittel-Verordnung betreffend Angabe des Produktionslandes
Der Entwurf möchte sicherstellen, dass die Herkunft von Lebensmitteln klar ersichtlich ist. Dies betrifft auch die einzelnen Bestandteile. Die neue Regelung bezieht sich auf vorverpackte Lebensmittel. Bei offen angebotenen Produkten wird auf die Pflicht, das Produktionsland schriftlich anzugeben, verzichtet.
Die Regierung lehnt die vorgesehene Revision ab, da sie die schweizerische Wirtschaft gegenüber der ausländischen Konkurrenz ohne zwingenden Grund benachteiligen würde. Wenn die Schweiz im Alleingang über internationale Bestimmungen hinausgeht, kann dies mit unseren volkswirtschaftlichen Interessen nicht mehr vereinbart werden.
Änderung der Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten (VWF)
Mit der Revision will der Bund dem Wunsch der Kantone entsprechen, von gewissen Vollzugsaufgaben entlastet zu werden. Um den erreichten Stand des Gewässerschutzes auch in Zukunft zu gewährleisten, können die Kantone neue Wege insbesondere auch in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft gehen.
Die Regierung begrüsst grundsätzlich das Ziel der Revision, Vorschriften abzubauen, die nicht dem Umweltschutz dienen sowie den Vollzug der Tankvorschriften zu vereinfachen und kostengünstiger zu gestalten.
Änderung des Batterieanhangs der Stoffverordnung
Die bestehende Regelung betreffend Batterien datiert aus dem Jahr 1986 und genügt nicht mehr, um die abfallwirtschaftlichen Probleme zu lösen. 40 Prozent der Batterien werden nicht zurückgegeben, sondern mit dem Kehricht oder wild entsorgt. Der Bund will daher zwei neue Instrumente vorsehen: eine obligatorische, vorgezogene Entsorgungsgebühr auf allen und ein Pfand auf besonders schadstoffreichen Batterien.
Die Regierung begrüsst die Stossrichtung des Entwurfs. Sie möchte indessen weiter gehen als der Bund, indem sie ein Pfand auf allen Batterien inklusive Nickel-Cadmium-Kleinakkumulatoren (welche z.B. in Laptops und Natels zum Einsatz gelangen) beantragt.
Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung)
Der Entwurf für eine neue Altlasten-Verordnung soll im wesentlichen folgendes regeln:
- Das Erfassen von Standorten, die durch Abfälle belastet sind, in einem öffentlich zugänglichen Verzeichnis.
- Den Bedarf an Sanierungs- und Überwachungsmassnahmen von belasteten Standorten.
- Dringlichkeit und Ziele von Altlastensanierungen,
- Durchführen von Sanierungsmassnahmen.
Die Regierung begrüsst diese neue Regelung, welche die bezüglichen Fragen für die Schweiz einheitlich regeln will.

Kultur- und Sport-Beiträge
Zulasten des Landeslotterie-Fonds werden Beiträge für kulturelle Zwecke im Gesamtbetrag von 362'000 Franken an 66 Organisationen ausgerichtet.
Sieben Sportvereinigungen erhalten Sport-Toto-Beiträge im Gesamtbetrag von 28'000 Franken.

Aus den Gemeinden
Die Regierung genehmigt eine Teilrevision der Ortsplanung von Alvaneu, die von der Gemeinde Cazis im Hinblick auf die Realisierung eines neuen Viehvermarktungs-Zentrums ergänzte Nutzungsplanung, eine Teilrevision der Ortsplanung von Celerina/Schlarigna sowie die Teilrevision der Ortsplanung von Felsberg, die sich auf den Zonenplan "Under Feld" bezieht.
Das Vorprojekt für die Erweiterung der Schulanlage Zillis-Reischen wird mit Anweisungen gutgeheissen. An die Baukosten von insgesamt annähernd 4.5 Mio. Franken werden kantonale Beiträge von 858'000 in Aussicht gestellt.
Jahr: 1998
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