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Die grossrätliche Vorberatungs-Kommission für die Aufnahme und Rückgabe von Verbindungsstrassen hat einstimmig Eintreten auf die entsprechende Botschaft der Regierung vom Februar 1997 beschlossen.
Bei allen zur Diskussion stehenden Strassen sind Augenscheine durchgeführt worden. Im weiteren wurde zur Frage der Zulässigkeit von zwei Verbindungen ein Gutachten betreffend Rechtsfragen in Auftrag gegeben.
Gestützt auf diese Abklärungen hat die Kommission die Botschaft am 5. Juni 1997 mit folgendem Resultat durchberaten :
Von den 38 Anträgen für die Aberkennung von Verbindungsstrassen werden 5 wegen fehlender gesetzlicher Grundlage zurückgewiesen.
29 der übrigen Aberkennungen werden einstimmig gutgeheissen. Bei 4 gibt es Mehr- und Minderheitsanträge. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Fälle, wo die Frage der unverhältnismässigen Belastung der betroffenen Gemeinden aufgeworfen wurde.
Von den 7 Anträgen für die Anerkennung von Verbindungsstrassen werden 6 einstimmig gutgeheissen und 1 abgelehnt.

Die Beratung des Geschäftes ist in der Oktobersession 1997 des Grossen Rates vorgesehen.
Jahr: 1998
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