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(Abstimmungsvorlagen 1 und 2)

Totalrevision der Bündner Kantonsverfassung

Gründe für die Totalrevision der Kantonsverfassung aus der Sicht des Grossen Rates und der Regierung

Der Grosse Rat und die Regierung sind der Auffassung, dass eine Totalrevision der Kantonsverfassung nötig ist. Die Verfassung ist grundlegend zu überprüfen, um die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts annehmen zu können. Das Ziel der Totalrevision ist es, ein modernes, bürgernahes und zukunftsgerichtetes Grundgesetz zu schaffen, das Bewährtes stärkt und nötige Neuerungen einführt.

Die geltende Kantonsverfassung ist mangelhaft
Unsere geltende Kantonsverfassung stammt aus dem Jahr 1892. In diesem langen Zeitraum hat sich ein enormer gesellschaftlicher Wandel vollzogen, der in der Kantonsverfassung nur beschränkt Niederschlag gefunden hat. Verschiedene Bestimmungen sind heute gegenstandslos geworden oder überholt. Die Verfassungswirklichkeit unterscheidet sich in verschiedenen Punkten deutlich vom Verfassungstext. Zahlreiche Verfassungsbestimmungen sind aufgrund ihres Wortlautes oder ihres Inhaltes kaum mehr verständlich. Wichtige Bereiche sind in der Verfassung gar nicht oder nur sehr lückenhaft erfasst. Zahlreiche Staatsaufgaben, die heute ein grosses Gewicht haben, finden in der Kantonsverfassung keinen Niederschlag.

Die Bündner Kantonsverfassung kann somit ihr hohes Alter nicht verbergen. Sie hat inhaltliche und formelle Mängel, die es zu beheben gilt. Die Notwendigkeit einer Totalrevision ist im Grossen Rat und in der Regierung unbestritten und durch ein unabhängiges Rechtsgutachten belegt.

Eine neue Kantonsverfassung, die den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Anforderungen genügt, bildet die beste Grundlage für das Lösen von jetzigen und zukünftigen Problemen. Sie trägt zu einer Stärkung des Standortes Graubünden bei und zeigt, dass er "in guter Verfassung" ist.

Einige Mängel unserer Kantonsverfassung könnten auch durch Teilrevisionen behoben werden. Aber auf diese Art sind wir nicht in der Lage, alle Probleme zu lösen. Die Verfassung bliebe ein unvollständiges Flickwerk. Einzig eine Totalrevision erlaubt die Schaffung einer in sich geschlossenen Verfassung. Nur mit einer Totalrevision besteht die Möglichkeit, die Staatsgrundlagen gesamtheitlich zu überprüfen und zu beurteilen. So bietet sich die Gelegenheit, staatspolitische Grundsatzfragen zur Diskussion zu stellen.

Mögliche Reformbereiche
Im Rahmen einer Totalrevision werden sämtliche Bereiche der Verfassungsgebung einer grundlegenden Überprüfung unterzogen und im Sinne einer umfassenden Diskussion "in Frage” gestellt. Dies darf jedoch nicht mit einem revolutionären Umsturz der bisherigen Ordnung gleichgesetzt werden. Vielmehr geht es darum, die Handlungsfähigkeit aller staatlichen Ebenen für die Zukunft sicherzustellen und die Grundlagen zu schaffen, um die kommenden Probleme zu lösen. Folglich darf sich die Revision nicht nur mit formellen und sprachlichen Anpassungen begnügen.

Inhaltliche Änderungen drängen sich in verschiedenen Bereichen auf. Ohne Lösungen vorzugeben, gilt es zum Beispiel, die folgenden Fragen im Rahmen der Revisionsarbeiten zu diskutieren:

Bei der Staatsorganisation steht die Verteilung der Zuständigkeiten auf die verschiedenen staatlichen Ebenen (Kanton, Regionen, Gemeinden) im Vordergrund. Es geht auch um die Zusammenarbeit in den Regionen sowie über die Kantonsgrenze hinaus (mit den angrenzenden Kantonen/Gemeinden und dem Ausland).
Die Verwaltungsgliederung des Kantons muss es in Zukunft jeder Stufe ermöglichen, ihre Zuständigkeiten effizient und wirtschaftlich zu erfüllen. In diesem Zusammenhang sind als Stichworte die Gemeindeverbände und die Agglomerationen zu sehen.
Handlungsbedarf besteht weiter bei den Volksrechten. Bedeutende Fragen sind in der Verfassung nicht oder zu wenig geregelt. Die Zuständigkeitsordnung zwischen Volk, Parlament und Regierung ist zu überprüfen, um ein demokratisches und gleichzeitig sach- und zeitgerechtes Verfahren zu erreichen. Dabei muss sich das Volk zu allen wichtigen Fragen äussern können. Es geht um Fragen wie die Mitbestimmung des Volkes in Verwaltungsfragen (Verwaltungsreferendum), die Möglichkeit des Referendums gegen einzelne Gesetzesbestimmungen (konstruktives Referendum), das fakultative Gesetzesreferendum oder das Wahlsystem.
Die Grundsätze der Finanzordnung sollen in der Verfassung zusammengefasst werden. Dies betrifft die Beschaffung, die Verwaltung und die Verwendung von öffentlichen Geldern.
Unbestritten ist der Revisionsbedarf der bündnerischen Gerichtsorganisation. Die Arbeiten daran wurden bereits unabhängig von der Totalrevision der Kantonsverfassung an die Hand genommen.

Graubünden ist nicht allein
Verschiedene Kantone haben in den letzten Jahren ihre Verfassungen bereits total revidiert, so etwa die Kantone Aargau (1980), Uri, Basel Land (beide 1984), Solothurn (1986), Thurgau, Glarus (beide 1988), Bern (1993) und Appenzell Ausserrhoden (1995). Andere Kantone haben das Verfahren zur Totalrevision eingeleitet oder bereiten dieses vor. Hierzu gehören St. Gallen, Schaffhausen, Tessin, Neuenburg, Waadt oder Zürich. Der Kanton Graubünden kann bei seinem Revisionsvorhaben demnach auf die Vorarbeiten in anderen Kantonen zurückgreifen und deren Erfahrungen nutzen.

Aufgaben einer Kantonsverfassung
Eine Verfassung drückt in grundsätzlichen Bestimmungen aus, wie Bürgerinnen und Bürger ihren Staat in Bezug auf die öffentlichen Aufgaben, die Behördenorganisation sowie ihre Rechte und Pflichten ausgestalten wollen. Sie bildet die Grundlage der kantonalen Rechtsordnung und der staatlichen Organisation. Auf ihr bauen alle Erlasse und Beschlüsse von Volk und Behörden des Kantons und der Gemeinden auf.

Eine wesentliche Funktion der Kantonsverfassung ist ihre Orientierungsfunktion. Sie soll den Kanton verständlich und das Handeln seiner Organe voraussehbar machen. Bürgernahe Formulierungen dienen der Transparenz und erhöhen die Rechtssicherheit. Sie sind Ausgangspunkt der Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit dem Kanton.

Jahr: 1998
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