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(Abstimmungsvorlagen 1 und 2)

Totalrevision der Bündner Kantonsverfassung

Bisherige Arbeiten

Der folgende Zeitplan enthält die wesentlichen Eckpunkte der bisherigen Schritte im Rückblick.

28. September 1997
Grundsatzentscheid durch das Stimmvolk

24. März 1997
Verabschiedung der Vorlage zuhanden der Volksabstimmung durch den Grossen Rat mit 98 zu 0 Stimmen

November 1996
Wahl der grossrätlichen Vorberatungskommission

November 1996
Verabschiedung der Botschaft zur Totalrevision der Kantonsverfassung durch die Regierung an den Grossen Rat

September 1996
Kenntnisnahme des Gutachtens durch die Regierung

Ende Juli 1996
Fristgerechte Ablieferung des Gutachtens

Dezember 1995
Wahl von Prof. Dr. Tobias Jaag und PD Dr. Tomas Poledna als Gutachter und Auftragserteilung durch die Regierung

Juni 1995
Kenntnisnahme des Berichtes des Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartementes durch die Regierung

Mitte 1994
Wiederaufnahme der Arbeiten

Sommer 1993 - 1994
Einstellung der Arbeiten an der Totalrevision der Kantonsverfassung (prioritäre Behandlung der Beschwerden gegen Entscheide der Dienststellen bindet die beschränkten personellen Kapazitäten)

Frühjahr 1993
Beginn der Auswertung der Vernehmlassungen

Juli 1992 - Dezember 1992
Vernehmlassungsverfahren bei den kantonalen Gerichten, der Standeskanzlei und den Departementen

Mai 1992
Beschluss der Regierung, ein verwaltungsinternes Vernehmlassungsverfahren durchzuführen und zu gegebener Zeit das Volk unter Beigabe eines verwaltungsunabhängigen Rechtsgutachtens über den Grundsatz entscheiden zu lassen

Oktober 1990
Überweisung der Motion Jäger/Chur durch den Grossen Rat mit 58:12 Stimmen


Jahr: 1998
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