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Am Freitag, 21. März 1997, ist die Begleitgruppe Bund-Kantone in Bern zusammengekommen, um den Botschaftsentwurf zur Alpenkonvention zu besprechen und zu ergänzen. Dabei wurde ein Konsens zum Inhalt der Botschaft und zur Art und Weise der Zusammenarbeit erreicht.

Die Begleitgruppe Bund-Kantone unter dem Co-Präsidium von Bundesrätin Ruth Dreifuss, Vorsteherin des Eidg. Departements des Innern, und Regierungsrat Klaus Huber, Präsident der Regierungskonferenz der Gebirgskantone ist in Bern zusammengekommen, um den Botschaftsentwurf zur Alpenkonvention zu erörtern. An der Sitzung nahmen von Bundesseite Direktionsmitglieder der Bundesämter für Umwelt, Wald und Landschaft, für Raumplanung, für Industrie, Gewerbe und Arbeit, für Landwirtschaft, für Wasserwirtschaft sowie der Direktion für Völkerrecht teil. Die Delegation der Kantone setzte sich zusammen aus Vertretern und Vertreterinnen von Uri, Graubünden, Wallis und Obwalden (Regierungskonferenz der Gebirgskantone) sowie Waadt, Bern und St. Gallen.
Mit der Ratifizierung der Alpenkonvention und der Protokolle "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung", "Berglandwirtschaft", "Naturschutz und Landschaftspflege", "Bergwald" und "Tourismus" soll die in der Schweiz schon eingeleitete Politik einer bezüglich Schutz und Nutzen ausgewogenen Berggebiets-Entwicklung bekräftigt werden. Die derzeit in der Schweiz geltende Gesetzgebung wird als genügend erachtet, um die Konvention und die Protokolle auf nationaler Ebene umzusetzen. Die Botschaft zeigt nun auf, welche Auswirkungen vom Vertragswerk auch ohne neue Regelungen ausgehen können. So sollen die Ziele der Alpenkonvention grundsätzlich in die laufenden und zukünftigen Projekte von Bund und Kantonen einfliessen.
Die spezielle Bedeutung der Kantone für die Umsetzung der schon abgeschlossenen Teile des Vertragswerks in der Schweiz und für dessen Weiterentwicklung auf der internationalen Ebene wurden betont. Ebenfalls wurde die Bedeutung des Protokolls "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung" hervorgehoben. Dieses Protokoll erhält aus der Sicht der Schweiz einen besonderen Stellenwert, da es wesentlich zu einem ausgeglicheneren Verhältnis zwischen Schutz und Nutzen des ganzen Vertragswerks beiträgt.
Um auch gegenüber den anderen Alpenstaaten etwas über die Art und Weise der beabsichtigten Umsetzung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle kundzutun, sollen in der Botschaft und anlässlich der Ratifizierung entsprechende politische Erklärungen abgegeben werden. Insbesondere soll die Bedeutung der Kantone bei der Umsetzung der Protokolle und die Wichtigkeit eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Schutz des Alpenraums einerseits und dem Recht der ansässigen Bevölkerung, sich wirtschaftlich zu entwickeln andererseits, unterstrichen werden.
Bund und Kantone haben mit dieser Sitzung einen Konsens zum Inhalt der Botschaft und zur Art und Weise der weiteren Zusammenarbeit erreicht. Bis Ende April soll der überarbeitete Botschaftsentwurf allen Kantonen zugestellt werden. Für Anfang Juni ist ein Treffen mit interessierten Organisationen festgesetzt.

Eidg. Departement des Innern
Regierungskonferenz der Gebirgskantone

Bern, 21. März 1997
Jahr: 1998
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