Am Freitag, 21. März 1997, ist die Begleitgruppe Bund-Kantone in Bern
zusammengekommen, um den Botschaftsentwurf zur Alpenkonvention zu besprechen
und zu ergänzen. Dabei wurde ein Konsens zum Inhalt der Botschaft und zur Art und
Weise der Zusammenarbeit erreicht.
Die Begleitgruppe Bund-Kantone unter dem Co-Präsidium von Bundesrätin Ruth Dreifuss,
Vorsteherin des Eidg. Departements des Innern, und Regierungsrat Klaus Huber, Präsident der
Regierungskonferenz der Gebirgskantone ist in Bern zusammengekommen, um den
Botschaftsentwurf zur Alpenkonvention zu erörtern. An der Sitzung nahmen von Bundesseite
Direktionsmitglieder der Bundesämter für Umwelt, Wald und Landschaft, für Raumplanung, für
Industrie, Gewerbe und Arbeit, für Landwirtschaft, für Wasserwirtschaft sowie der Direktion für
Völkerrecht teil. Die Delegation der Kantone setzte sich zusammen aus Vertretern und
Vertreterinnen von Uri, Graubünden, Wallis und Obwalden (Regierungskonferenz der
Gebirgskantone) sowie Waadt, Bern und St. Gallen.
Mit der Ratifizierung der Alpenkonvention und der Protokolle "Raumplanung und nachhaltige
Entwicklung", "Berglandwirtschaft", "Naturschutz und Landschaftspflege", "Bergwald" und
"Tourismus" soll die in der Schweiz schon eingeleitete Politik einer bezüglich Schutz und Nutzen
ausgewogenen Berggebiets-Entwicklung bekräftigt werden. Die derzeit in der Schweiz geltende
Gesetzgebung wird als genügend erachtet, um die Konvention und die Protokolle auf nationaler
Ebene umzusetzen. Die Botschaft zeigt nun auf, welche Auswirkungen vom Vertragswerk auch
ohne neue Regelungen ausgehen können. So sollen die Ziele der Alpenkonvention grundsätzlich in
die laufenden und zukünftigen Projekte von Bund und Kantonen einfliessen.
Die spezielle Bedeutung der Kantone für die Umsetzung der schon abgeschlossenen Teile des
Vertragswerks in der Schweiz und für dessen Weiterentwicklung auf der internationalen Ebene
wurden betont. Ebenfalls wurde die Bedeutung des Protokolls "Raumplanung und nachhaltige
Entwicklung" hervorgehoben. Dieses Protokoll erhält aus der Sicht der Schweiz einen
besonderen Stellenwert, da es wesentlich zu einem ausgeglicheneren Verhältnis zwischen Schutz
und Nutzen des ganzen Vertragswerks beiträgt.
Um auch gegenüber den anderen Alpenstaaten etwas über die Art und Weise der beabsichtigten
Umsetzung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle kundzutun, sollen in der Botschaft und
anlässlich der Ratifizierung entsprechende politische Erklärungen abgegeben werden.
Insbesondere soll die Bedeutung der Kantone bei der Umsetzung der Protokolle und die
Wichtigkeit eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Schutz des Alpenraums einerseits und
dem Recht der ansässigen Bevölkerung, sich wirtschaftlich zu entwickeln andererseits, unterstrichen
werden.
Bund und Kantone haben mit dieser Sitzung einen Konsens zum Inhalt der Botschaft und zur
Art und Weise der weiteren Zusammenarbeit erreicht. Bis Ende April soll der überarbeitete
Botschaftsentwurf allen Kantonen zugestellt werden. Für Anfang Juni ist ein Treffen mit
interessierten Organisationen festgesetzt.
Eidg. Departement des Innern
Regierungskonferenz der Gebirgskantone
Bern, 21. März 1997
Jahr: 1998