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Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK), der die Kantone Uri, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Graubünden, Tessin und Wallis angehören, hat an ihrer Sitzung vom 18. August 1998 in Andermatt beschlossen, die Vorlage über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zu unterstützen. Nach Auffassung der RKGK liegt die LSVA-Vorlage im Gesamtinteresse unseres Landes, weil sie wesentlich zur Realisierung neuer Bahn-Alpentransversalen sowie zu einer verkehrs- und umweltpolitisch erwünschten Umlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene beiträgt und verhindert, dass unser Land von einer eigentlichen 40-Tonnen-Lastwagenlawine überrollt wird. Damit erfüllt die Vorlage die Anliegen des vom Schweizer Volk verlangten Alpenschutzes.
Zur positiven Haltung der RKGK gegenüber der LSVA hat zudem beigetragen, dass bei der Rückverteilung des Kantonsdrittels der besonderen Benachteiligung der Berg- und Randgebiete durch die LSVA speziell Rechnung getragen wird. Für die meisten Bergdörfer sind die Möglichkeiten des Einsatzes von 40-Tonnen-Lastwagen aus topographischen Gründen beschränkt, weshalb dünnbesiedelte Bergregionen in einem geringeren Ausmass von der Produktivitätssteigerung der 40-Tonnen-Lastwagen profitieren können. Zudem weisen sie oft grössere Distanzen zu den Verteilzentren des Mittellandes auf, was höhere Transportkosten zur Folge hat.
Gremium: Regierungskonferenz der Gebirgskantone
Quelle: dt Departement des Innern und der Volkswirtschaft Graubünden
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