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Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) spricht sich einstimmig für die Einführung einer Energielenkungsabgabe gemäss Konzept des Nationalrates aus. Dieses ist dem Konzept der Kommission des Ständerates vorzuziehen, weil es sich rascher umsetzen lässt, die benötigten Mittel in ausreichender Form garantiert und sich als mehrheitsfähig erwiesen hat. Wie eine Studie der Electrowatt Engineering darlegt, besteht für die Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit bestehender Wasserkraftwerke und für die Verbesserung der Ökologie der Gewässer im schweizerischen Alpenraum in den nächsten 25 Jahren ein Finanzbedarf von rund 11 Milliarden Franken.

Lenkungsabgabe als Vorbedingung für die Strommarktöffnung
Die Einführung einer Lenkungsabgabe auf nichterneuerbaren Energieträgern bildet für die RKGK zwingende Voraussetzung für die Öffnung des Elektrizitätsmarktes. Sie erachtet die Abgabe gleichsam als "Eintrittspreis in den offenen Strommarkt". Wie die RKGK bereits früher betont hat, wird die Strommarktöffnung nämlich anerkanntermassen unerwünschte finanzielle und umweltmässige Konsequenzen nach sich ziehen, sofern die Umstellung des Marktsystems nicht mit entsprechenden Leitplanken versehen wird ("Öko-Dumping", "Nichtamortisierbare Investitionen" etc.).

Rasche Einführung der Energieabgabe angezeigt
Die Marktöffnung erfolgt viel rascher als sich dies die Elektrizitätswirtschaft wünscht. So hat Deutschland seinen Strommarkt zwischenzeitlich vollständig geöffnet. Entsprechend ist ein harter Wettbewerb um die Versorgung der deutschen Städte entbrannt, an dem sich auch schweizerische Elektrizitätsunternehmen beteiligen. Die schweizer Städte werden hier gleichziehen wollen und verlangen, dass sie zu gleichwertigen Konditionen, wie die ausländischen Städte beliefert werden. Die Dynamik des Marktes orientiert sich nicht an gesetzgeberischen Übergangsbestimmungen. Daher ist eine rasche Einführung der Energieabgabe erforderlich. Dies ist nur mit dem Energieabgabebeschluss gemäss Nationalrat möglich, welcher für verfassungskonform befunden worden ist und sich bereits als mehrheitsfähig erwiesen hat.

Mittel der Lenkungsabgabe werden dringend benötigt
a) um die Wettbewerbsfähigkeit der Wasserkraftnutzung zu gewährleisten
In der von der Electrowatt Engineering im Auftrage der RKGK verfassten Studie "Finanzbedarf zur Erhaltung bestehender Wasserkraftwerke und zur Verbesserung der Ökologie im schweizerischen Alpenraum" wird aufgezeigt, dass durch die Strommarktöffnung sich in schweizerischen Wasserkraftwerken Nicht-Amortisierbare-Investitionen (NAI) in der Grössenordnung von etwa 1,8 Mrd. Franken ergeben dürften (mit relativ hohem Streubereich, je nach Entwicklung des zukünftigen Strommarktes und der daraus resultierenden Marktpreise). Um die Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen Wasserkraftwerke zu gewährleisten sind die Mittel der Energieabgabe auch zur Abgeltung von unvermeidbaren NAI zu verwenden. Hierbei handelt es sich um eine zentrale Forderung der RKGK, wobei wir uns stets dafür ausgesprochen haben, die Finanzierung von NAI an strenge Kriterien zu knüpfen (Modell mit Verpfändungs- und Rückzahlungspflicht).

b) um die bestehenden Wasserkraftwerke technisch erneuern zu können
Die technische Erneuerung bestehender Kraftwerke bildet eine weitere Massnahme zur Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit. Hierfür ist alleine in den Gebirgskantonen von einem Finanzierungsbedarf in der Grössenordnung von 140 Mio. Franken jährlich auszugehen. Davon werden die Betreiber der Anlagen einen Teil ohne Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit selber aufbringen können. Etwa die Hälfte dieses Betrages - 70 Mio. Franken jährlich oder 1,75 Mrd. Franken in 25 Jahren - sind jedoch mit den Mitteln der Energielenkungsabgabe gemäss Nationalrat zu finanzieren.

c) um die Gewässer im schweizerischen Alpenraum ökologisch aufzuwerten
Aufgrund der bisherigen Vollzugserfahrungen mit dem Gewässerschutzgesetz ist die RKGK der festen Überzeugung, dass anstelle von mathematisch berechneten Restwassermengen (punktuelle Massnahmen) andere, ökologisch wertvollere Massnahmen ergriffen werden könnten. Sie schlägt daher die Umsetzung eines Modells vor, gemäss dem die genutzten Gewässer im Alpenraum auf der Basis eines umfassenden Gesamtkonzeptes ökologisch aufgewertet werden sollen. Zentraler Grundgedanke dieses Globalansatzes ist eine Verbesserung des "Lebensraumes Gewässer" ohne Produktionseinbusse für die Wasserkraftwerke. Um dieses umweltmässig wie energiepolitisch sinnvolle Modell umzusetzen, besteht ein Finanzbedarf von insgesamt rund 6 Mrd. Franken während 25 Jahren oder etwa 240 Mio. Franken jährlich.
Als genutzte Gewässer im Sinne unseres Modells gelten nicht nur diejenigen Gewässer, die direkt zur Energiegewinnung genutzt werden, sondern auch diejenigen, die indirekt von der Energieerzeugung beeinflusst werden. Da unter Umständen auch Ersatzmassnahmen der ökologischen Aufwertung dienen können, müssen auch Vorkehrungen an nicht genutzten Gewässern zulässig sein. Darunter fallen technische, betriebliche oder verwaltungstechnische Eingriffe, die geeignet sind, die Qualität des "Lebensraumes Gewässer" zu verbessern. Daher sollen auch Massnahmen aus dem Gewässerumfeld Berücksichtigung finden.

Zusammenstellung des Finanzbedarfs für die nächsten 25 Jahre
(Zahlen als Richtgrössen)

Massnahme

Mrd Franken

NAI bei Wasserkraftwerken gesamte Schweiz

1.8

(mit Streubereich von +/- 50% je nach Entwicklung des Strommarktes)

Technische Erneuerung bestehender Kraftwerke in den Gebirgskantonen

3.5

(wobei ca. 50 % von den Werken ohne Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit selber getragen werden können)

Aufwertung Ökologie der Gewässer im Alpenraum CH

6.0

(bei Modell mit Globalansatz)

Total

11.3

 

Gremium: Regierungskonferenz der Gebirgskantone
Quelle: dt Regierungskonferenz der Gebirgskantone
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