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Die von den Jägern lang ersehnte Jagdzeit ist gekommen. Die Zeit, in welcher der Jäger seiner liebsten Tätigkeit, der schönsten Nebensache der Welt, frönen und dabei manche gemütliche Stunden geniessen kann. Die Jagd ist jedoch mehr als ein Hobby. Denn mit der Jagd erfüllt der Jäger eine Aufgabe im Dienste der Öffentlichkeit. Die Aufgabe der Jagd besteht darin, gesunde, den örtlichen Verhältnissen angepasste und natürlich strukturierte Wildbestände zu erhalten, die Schäden am Wald und an landwirtschaftlichen Kulturen auf ein tragbares Mass zu begrenzen und die Wildbestände nach dem Grundsatz der Nachhaltigkeit zu bejagen. Dies konnte beim Stein-, Gems- und Hirschwild weitgehend erreicht werden.
Die vor zwei Jahren vorgenommene Standortbestimmung hat aber auch aufgezeigt, dass bei der Rehwildbejagung ein Handlungsbedarf besteht. Der Rehwildbestand weist einen Überhang an Geissen und Jungwild auf, und der jährliche Zuwachs von mindestens 30 % des Frühlingsbestandes wird mit der Jagd nicht abgeschöpft. Die Konsequenzen sind ein äusserst hoher Fallwildanteil, örtliche Überbestände, teilweise untergewichtige Rehe und erhöhte Wildschäden. All dies ist aus Gründen des Tier- und Naturschutzes nicht annehmbar. Daher hat der Kanton in enger Zusammenarbeit mit der Jagdkommission ein zeitgemässes und wildbiologisch fundiertes Konzept für die Rehwildbejagung entwickelt. In einem ersten Schritt hat die Wildhut im Spätherbst 1996 rund 100 Rehe erlegt und letztes Jahr sind in einem zweiten Schritt in drei Testregionen Sonderjagden auf Rehwild durchgeführt worden. Mit dieser Erfahrung ist das neue Rehbejagungskonzept optimiert worden und kann dieses Jahr im ganzen Kanton umgesetzt werden. Das Ziel dieses Konzeptes besteht darin, örtliche und regionale Überbestände zu regulieren und damit verbunden auch das Rehwild nach dem Grundsatz der Nachhaltigkeit zu bejagen. Dieses Ziel soll erreicht werden, indem bei Bedarf im Spätherbst in einzelnen Regionen Sonderjagden auf Rehwild angesetzt werden. Im Rahmen dieser Sonderjagden dürfen - mit Ausnahme von krankem und verletztem Wild - nur junge und weibliche Tiere erlegt werden. Die verstärkte Bejagung von jungen und weiblichen Tieren reguliert naturnah den Bestand und verbessert überdies die Struktur der Bestände. Daher ist die Bejagung der inzwischen herangewachsenen Rehkitze im Spätherbst notwendig. Das Erlegen von Rehkitzen im Spätherbst ist keine aussergewöhnliche Massnahme, denn dies erfolgt aus den dargelegten Gründen in den meisten Kantonen bereits seit Jahren.
Das neue Rehbejagungskonzept ist ein weiterer Meilenstein in der Bündner Jagdplanung. Die Neuregelung der Rehjagd ist aus Gründen des Tier- und Naturschutzes richtig und notwendig. Sie setzt aber auch in verschiedener Hinsicht höhere Anforderungen an den Bündner Jäger. Ich bin überzeugt, dass die Bündner Jägerschaft diese Herausforderung annehmen und die ihr übertragenen Aufgaben erfüllen wird. In diesem Sinne wünsche ich allen Jägerinnen und Jägern bei der diesjährigen Jagdausübung Freude, guten Anblick und Erfolg.
Gremium: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement
Quelle: dt Regierungspräsident Luzi Bärtsch
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