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Die geltende Organisation vermag den heutigen Anforderungen nicht mehr zu genügen. Kantonsgerichtspräsident Dr. Alex Schmid hat im Auftrag der Regierung einen Bericht und Vorentwurf über die Reform der Bündner Gerichtsorganisation vorgelegt. Das Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement eröffnet das Vernehmlassungsverfahren zu den darin enthaltenen Vorschlägen.
Die vorgeschlagene Reform hat das Ziel, eine professionellere und wirksamere Gerichtsorganisation zu schaffen. Angestrebt werden die Effizienzsteigerung der Gerichtsinstanzen, die Qualitätssteigerung der Urteile sowie die Beschleunigung der Verfahren. Diese Verbesserungen liegen im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger. Dabei schliesst die Zielsetzung die Wahl von Laienrichterinnen und -richter nicht aus. Im Sinne einer bürgernahen Justiz soll eine juristische Ausbildung weiterhin nicht Voraussetzung für die Tätigkeit als Richterin oder Richter sein.
Die Hauptpunkte der vorgeschlagenen Gerichtsreform können wie folgt zusammengefasst werden:
- Beibehalten der Kreispräsidenten als Einzelrichter
- Abschaffung der Kreisgerichte und der Kreisgerichtsausschüsse, der Vermittler und der Jugendgerichte
- Übertragung der Vermittlerfunktion auf den Kreispräsidenten
- neue Gliederung der Bezirkseinteilung
- Volkswahl der Bezirksgerichte sowie flexiblere Organisation derselben
- Einführung Haftrichter
- Neuordnung des Konkurswesens
Die Vorschläge zur Gerichtsreform beruhen im Wesentlichen auf den geltenden Organisationsstrukturen und der Gliederung des Kantons. Eine Neueinteilung des Kantons sprengt den Rahmen einer Gerichtsreform. Sie ist vielmehr im Rahmen der Totalrevision der Kantonsverfassung zu prüfen. Eine sinnvolle Gerichtsreform führt nicht notwendigerweise zur Aufhebung der Kreise und setzt auch nicht eine Neueinteilung des Kantons voraus.
Die Gerichtsorganisation geht in ihren Grundzügen auf das Jahr 1851 zurück und hat seither nur kleinere Anpassungen erfahren. Es ist weitgehend unbestritten, dass sie äusserst schwerfällig und kompliziert ist. Die Regierung und der Grosse Rat haben denn auch wiederholt den dringenden Revisionsbedarf klar bejaht.
Im November 1996 hat die Regierung eine Expertenkommission unter dem Vorsitz von Regierungsrat Dr. Peter Aliesch zur Ausarbeitung eines Berichtes zur Bündner Gerichtsorganisation eingesetzt. Auf Antrag dieser Kommission betraute sie Kantonsgerichtspräsident Dr. Alex Schmid mit der Ausarbeitung eines konkreten Vorentwurfes. Die Expertenkommission hat den Bericht von Dr. Schmid beraten und in einzelnen Punkten überarbeitet. Die Kommission schliesst sich den Vorschlägen, wie sie jetzt im Bericht enthalten sind, vollumfänglich an.
Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
Quelle: dt Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement
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