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Im Februar 1997 konnte Regierungsrat Peter Aliesch, Vorsteher des Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartementes, den Startschuss zur Einführung der Spritzenabgabe in der Anstalt Realta geben. Damit wurde ein für den Strafvollzug in der Schweiz in jeder Hinsicht mustergültiger Schritt zur Gesundheitsförderung vollzogen. Nach einem Jahr Spritzenabgabe kann festgestellt werden, dass Personal und Insassen der Strafanstalt mit dieser Präventionsmassnahme umzugehen wissen. Es waren keine Störungen zu beklagen, welche die Sicherheit von Personal und Insassen betroffen hätten.
Bei einem Insassenbestand von 110 Männern haben durchschnittlich deren 30 bis 40 eine Suchtentwicklung auf Heroin. Davon sind 15 bis 25 Insassen im Methadonprogramm. Vor diesem Hintergrund und im Wissen, dass der Ausstieg aus jeglichem Suchtverhalten Jahre dauern kann, erhält die Präventionsarbeit auch im Strafvollzug einen sehr hohen Stellenwert. Dieser muss identisch mit den Präventionsmassnahmen ausserhalb des Strafvollzugs sein, damit die mit der Sucht einhergehenden Gesundheits- und Infektionsrisiken nicht lebensbestimmend werden.
Zwischen Februar und Dezember 1997 wurden in der Strafanstalt Realta insgesamt 925 Spritzen über den Tauschautomaten bezogen. Mit der Spritzenabgabe und den seit 1995 laufenden Präventionsmassnahmen wird eine Stabilisierung und Verbesserung des Gesundheitszustandes der drogenabhängigen Insassen angestrebt. Ob dies Ziel erreicht wird, untersucht das Bundesamt für Gesundheit seit September 1997 für den Zeitraum eines ganzen Jahres.
Aktive HIV- und Hepatitis-Prävention ist eine Seite, die Förderungsmassnahmen für ein Leben ohne Heroin die andere. Auch dazu hat man in der Anstalt Realta parallel zur Spritzenabgabe einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. 631 Urinproben, die so angelegt sind, dass konsumfreie Phasen gestützt und überprüft werden können, haben ein Ziel: Leben ohne Heroin in kleinen Schritten. Diese Massnahmen sind verbunden mit Sozialberatung, ambulanten Therapien, Ausgestaltung eines normalen Arbeitsalltages und der Möglichkeiten einer aktiven Freizeitbeschäftigung.
Die Anstalt Realta hat diese Massnahmen ohne zusätzliche Stellenprozente in Zusammenarbeit mit der Aids-Hilfe Graubünden und dem Anstaltsarzt Walter Huber, Cazis, umgesetzt. Damit hat die Anstalt einen wichtigen Schritt für eine differenzierte Weiterentwicklung der Gesundheitsförderung im Strafvollzug vollzogen und zudem gezeigt, dass kostengünstige Lösungen in einer Zeit der Mittelverknappung möglich sind.
Verschiedene Strafanstalten und Fachstellen in der Schweiz verfolgen das Modell Realta mit Interesse. Im Dezember 1997 konnte das Programm "Realta" in Bonn (Deutschland) an einem europäischen Kongress über Prävention im Strafvollzug vorgestellt werden. Bereits im Sommer 1998 wird in verschiedenen Strafanstalten des Kantons Bern die Spritzenabgabe eingeführt. Die rechtliche Grundlage dazu bildet ein Gutachten von Prof. Heinrich Koller, Direktor des Bundesamtes für Justiz.
Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement
Quelle: dt Strafanstalt Realta, Cazis
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