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Von Regierungsrat Dr. Aluis Maissen, Vorsteher des Finanz- und Militärdepartements
Am Abstimmungs-Wochenende vom 27. September befindet das Bündner Volk auch über eine Teilrevision des kantonalen Strassengesetzes. Es geht dabei um die Schaffung einer neuen gesetzlichen Grundlage für unsere Strassenfinanzierung. Bekanntlich ist die Bereitstellung einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur eine unabdingbare staatliche Verpflichtung. Neben der Rhätischen Bahn konzentrieren sich unsere Anstrengungen seit jeher vorwiegend auf den Bereich des Strassenbaus und Strassenunterhaltes. Rund 350 Mio. Franken werden jährlich von Bund und Kanton für die Bewältigung dieser Aufgaben eingesetzt.
Früher wurden unsere Strassenaufwendungen neben verursacherfinanzierte Abgaben zur Hauptsache aus besonderen Quellen (Sondersteuern) alimentiert. Auf die Dauer war aber diese Art der Mittelbeschaffung ungenügend und die Finanzierung dadurch nicht in ausreichendem Mass gesichert. Um die Strassenschuld in Schranken zu halten und die wachsenden Aufgaben im Strassenbau und Unterhalt zu bewältigen, mussten zusätzliche Mittel aus dem allgemeinen Haushalt herangezogen werden.
Nach neuem Konzept sollen in Zukunft weiterhin Mittel des allgemeinen Staatshaushaltes für den Strassenbau sowie den Strassenunterhalt verwendet werden. Diese sollen neu aber als Richtwert - je nach Bedarf und finanziellem Spielraum - zwischen 70 und 110 Prozent der zweckgebundenen Motorfahrzeugsteuern betragen. Damit schafft man ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Verursacherfinanzierung und Leistungen zulasten der Steuerzahler. Die Sonderabgabe auf Vermögen fliesst neu in den allgemeinen Haushalt; die Beherbergungsabgabe soll nach Kompensation des Ausfalls im Rahmen der bevorstehenden Revision der kantonalen Steuergesetzgebung abgeschafft werden. Dieses gegenüber der bisherigen Lösung einfachere und weit transparentere System sichert langfristig die Finanzierung der Strassenaufwendungen. Regierung und Grosser Rat können die Entwicklung der Kosten weit effizienter steuern als bisher. Flexible Anpassungen an die Bedürfnisse eröffnen auch die Möglichkeit zum konjunkturgerechten Verhalten im Bauwesen, wo der Kanton als Auftraggeber wesentliche Impulse auf die Beschäftigungslage auslösen kann.
Innert der letzten 10 Jahre sind unsere jährlichen Aufwendungen für die Strassen um mehr als 100 Mio. Franken angestiegen. Die Kosten werden weiterhin zunehmen, sofern wir die grossen, im Bau befindlichen Umfahrungen und die anstehenden Projekte sowie weitere Sicherungsmassnahmen zum Schutz der Bevölkerung planmässig realisieren wollen. Dazu benötigt der Kanton mehr Geld als bisher. Deshalb drängt sich eine Anpassung der gesetzlich zulässigen Strassenschuld nach oben auf. Mit einer Anhebung der möglichen Schuldenlimite von bisher 175 auf 250 Mio. Franken erhält der Kanton auch für die Zukunft genügend Handlungsspielraum. Dies ist umsomehr angebracht, ja geradezu notwendig, weil der Bund in seinen Sparbemühungen bei jeder Sparrunde auch die Kredite für den Strassenbau kürzt. Deshalb müssen wir selber das Heft in die Hand nehmen und die Voraussetzungen schaffen, damit der Kanton jederzeit handlungsfähig bleibt. Der Grosse Rat hat in Würdigung der finanzpolitischen Bedeutung unserer Strassenrechnung die Vorlage mit 99:0 Stimmen zuhanden der Volksabstimmung verabschiedet.
Gremium: Finanz- und Militärdepartement Graubünden
Quelle: dt Regierungsrat Aluis Maissen
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