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Das Krankenversicherungsgesetz schreibt Spitälern und Kantonen vor, für eine qualitativ hoch stehende und zweckmässige medizinische Versorgung der Bevölkerung zu sorgen. Um diese Aufgabe wahrzunehmen stehen verschiedene Qualitätssicherungssysteme zur Wahl. Das Kantonsspital Chur und das Regionalspital Scuol haben sich dabei für das sog. Akkreditierungsverfahren entschieden. Dieses Modell ist in der Deutschschweiz am weitesten verbreitet und wurde von der Vereinigung für Qualitätssicherung und Qualitätsförderung im Gesundheitswesen (VQG) erarbeitet.
In den vergangenen zwei Wochen sind die ersten Akkreditierungsgespräche durchgeführt worden. Unabhängige externe Experten beurteilten dabei die qualitätssichernden Vorkehren und Massnahmen des Kantonsspitals Chur und des Regionalspitals Scuol. Es wurde untersucht, inwieweit diese Massnahmen mit zuvor vereinbarten Standards übereinstimmen und welche Vorkehren die Verantwortlichen der Spitäler getroffen haben, um alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die qualitativen Herausforderungen zu gewinnen. Primär wurden das Kader befragt und die vom Spital erarbeiteten Materialien und Vorkehren analysiert. Daneben wurden aber auch mit einer ganzen Reihe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern "an der Front" Gespräche geführt. Während das Ergebnis der ersten Analyse nur dem betreffenden Spital zugänglich gemacht wird, sollen die Berichte der weiterführenden Analysen öffentlich zugänglich sein.
Die Qualität zu sichern und zu fördern ist für die mittelfristige Zukunft eines Spitals von grosser Bedeutung. Mit institionalisierten Qualitätsbeurteilungen muss sichergestellt werden, dass die Öffentlichkeit zu aussagekräftigen Informationen über die Qualität der Bündner Spitäler gelangt. Es ist davon auszugehen, dass Defizite der Spitäler bei der Qualitätssicherung sich auf die Tarife auswirken können. Die Krankenversicherer können im Rahmen der Tarifverhandlungen Abzüge machen bei Spitälern, welche sich nicht über qualifizierte Anstrengungen zur Qualitätssicherung ausweisen können. Das Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement wird dann beim Festlegen des Kantonsbeitrags ebenfalls Abstriche vornehmen.

Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement
Quelle: dt. Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement
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